Richtlinien-Paket & interne Sicherungsmaßnahmen
Richtlinien, die zu Ihrem Unternehmen passen und mit dem Regelwerk mitwachsen — für das GwG heute und die AMLR ab dem 10. Juli 2027.
Vom Word-Muster zur lebenden Richtlinie
§ 6 GwG verlangt interne Sicherungsmaßnahmen, die zu Größe, Art und Risikolage Ihres Geschäfts passen. In der Praxis heißt das oft: ein gekauftes Muster, das nie wieder angefasst wird — bis die Aufsicht fragt, warum die Richtlinie Prozesse beschreibt, die es im Unternehmen gar nicht gibt. CompliDesk erzeugt Ihr Richtlinien-Paket aus Ihrer tatsächlichen Risikoanalyse und Ihren tatsächlichen Abläufen — und hält beides zusammen aktuell.
Ab dem 10. Juli 2027 kommt mit der Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) ein neues Rollenmodell: An die Stelle des heutigen Geldwäschebeauftragten-Modells (§ 7 GwG) treten der Compliance-Manager — ein Mitglied der Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1) — und der Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2). Wo Größe und Risiko es rechtfertigen, darf eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7). Ihr Richtlinien-Paket muss diese Benennungen tragen.
Was im Paket steckt
Risikoanalyse-Dokument
Ihre Risikoanalyse nach § 5 GwG als sauber strukturiertes Dokument — die Grundlage, auf die sich alle weiteren Richtlinien beziehen.
Interne Grundsätze & Verfahren
Sorgfaltspflichten, Schwellenwerte, verstärkte Maßnahmen, Ablehnungs- und Beendigungsregeln — als lebende Richtlinie statt als Word-Muster von der Stange.
Compliance-Rollen dokumentiert
Wer ist Geldwäschebeauftragter heute — und wer übernimmt ab dem 10. Juli 2027 die Rollen des Compliance-Managers (Leitungsebene, Art. 11 Abs. 1 AMLR) und des Compliance-Officers (Art. 11 Abs. 2)? Das Paket hält Benennung und Verantwortlichkeiten fest.
Melde- & Eskalationswege
Wie ein Verdacht intern eskaliert wird, wer entscheidet und wie die Verdachtsmeldung über goAML abgegeben wird — eine Meldung, eine Behörde.
Schulungsplan & Nachweis
Wer wird wann worin geschult — mit Nachweisen, die Ihre Aufsicht nachvollziehen kann.
Aufbewahrung & Löschung
Fünf Jahre aufbewahren, danach löschen (§ 8 GwG heute, AMLR ab 2027) — als dokumentierter Prozess, nicht als Absichtserklärung.
Das Paket baut auf Ihrer Risikoanalyse auf, verweist auf die Prozesse der KYC- & KYB-Prüfung und dokumentiert sich selbst im Prüfpfad — jede Änderung mit Datum und Verfasser.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über interne Sicherungsmaßnahmen nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.
Sehen Sie das Richtlinien-Paket in Aktion
30 Minuten, Ihre Branche, realistische Beispieldaten — oder gleich kostenloser Frühzugang.