Für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Ihre Kanzlei macht GwG-Compliance seit Jahren. Das Regelwerk wird ausgetauscht.

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG — und zwar ohne Katalogbeschränkung, für das gesamte Berufsgeschäft. Am 10. Juli 2027 ersetzt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) — das unmittelbar geltende, EU-weit einheitliche Regelwerk — die materiellen Pflichten, um die Ihre Risikoanalyse, Schwellenwerte und internen Grundsätze gebaut wurden. Für eine kleine Kanzlei heißt das: ein echter Neuaufbau, kein Griff in den Aktenschrank.

Wer Sie beaufsichtigt

Ihre Kammer ist Ihre Geldwäscheaufsicht

Die Geldwäscheaufsicht ist in Deutschland fragmentiert (§ 50 GwG): Während die BaFin den Finanzsektor zentral beaufsichtigt, teilen sich über 300 Behörden die Geldwäscheaufsicht über den deutschen Nichtfinanzsektor. Für Ihren Berufsstand ist die Zuständigkeit dagegen klar — es ist die eigene Kammer.

Steuerberater & Steuerbevollmächtigte

Zuständig sind die Steuerberaterkammern. Ihre Kammer überwacht, wie Ihre Kanzlei die GwG-Pflichten erfüllt, und kann Ihre Risikoanalyse, Sorgfaltspflicht-Unterlagen und internen Sicherungsmaßnahmen prüfen — ein fachkundiger Prüfer, der die Praxis kennt.

Wirtschaftsprüfer & vereidigte Buchprüfer

Für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer ist die Wirtschaftsprüferkammer die Geldwäscheaufsicht. Gemischte Kanzleien sollten wissen, welche Kammer für welchen Berufsträger zuständig ist — und Nachweise so führen, dass beide sie nachvollziehen können.

Der Stand heute

Was das GwG von Ihrer Kanzlei schon jetzt verlangt

Die AMLR ist kein Start bei null. Diese Pflichten gelten heute — und wer sie sauber dokumentiert hat, steigt 2027 mit einem Vorsprung um. Unsicher, ob Sie Verpflichteter sind? →

Verpflichtet ohne Katalogbeschränkung

Anders als Rechtsanwälte und Notare sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG umfassend verpflichtet — nicht nur bei bestimmten Kataloggeschäften. Die GwG-Pflichten begleiten das gesamte Mandatsgeschäft.

Risikomanagement mit Risikoanalyse

Das GwG verlangt ein Risikomanagement mit einer dokumentierten Risikoanalyse (§ 5 GwG) und internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG). Für bestimmte Verpflichtete kommt ein Geldwäschebeauftragter (§ 7 GwG) hinzu.

Unstimmigkeitsmeldung ans Transparenzregister

Stellen Sie bei Ihren Sorgfaltspflichten Abweichungen zwischen dem Transparenzregister und Ihren eigenen Erkenntnissen fest — fehlende Eintragungen, abweichende Angaben, andere wirtschaftlich Berechtigte — müssen Sie das unverzüglich melden (§ 23a GwG).

goAML-Registrierung ist bereits Pflicht

Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Verpflichteten im goAML-Portal der FIU registrieren — auch dann, wenn sie nie eine Verdachtsmeldung abgeben. Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG gehen elektronisch über goAML an genau eine Behörde: die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in der Generalzolldirektion.

10. Juli 2027

Was die AMLR für Ihre Kanzlei ändert

Die AMLR gilt unmittelbar — es gibt keine deutsche Umsetzung, auf die man warten könnte. Parallel ordnet die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6) Aufsicht und Register neu; ihre Umsetzung ist zum selben Stichtag fällig. Das bedeutet die Umstellung konkret für eine Steuerkanzlei. Zum vollständigen AMLR-Überblick →

01

Vom GwG zur unmittelbar geltenden EU-Verordnung

Ab dem 10. Juli 2027 ersetzt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) die materiellen Pflichten des Geldwäschegesetzes — unmittelbar geltend, ohne nationale Umsetzung. Ihre Risikoanalyse und internen Grundsätze wurden für das GwG geschrieben und müssen gegen das neue Regelwerk neu aufgebaut werden.

02

Niedrigere Sorgfaltspflicht-Schwellen

Die Schwelle für Gelegenheitstransaktionen sinkt von 15.000 € (§ 10 Abs. 3 GwG) auf 10.000 €. Gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen künftig Identifizierungspflichten aus — relevant überall dort, wo Mandanten noch bar zahlen.

03

Neue Compliance-Rollen — auch in kleinen Kanzleien

Aus dem heutigen Geldwäschebeauftragten-Modell werden ein Compliance-Manager auf Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1 AMLR) und ein Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2 AMLR). Wo Größe und Risiko es rechtfertigen, darf eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7).

04

„25 % oder mehr" statt „mehr als 25 %"

Die AMLR stellt bei wirtschaftlich Berechtigten auf „25 % oder mehr" ab — das GwG bisher auf „mehr als 25 %". Wer exakt 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, wird damit erstmals wirtschaftlich Berechtigter. Ihre Mandantenakten müssen den neuen Test konsistent abbilden.

05

Die 10.000-€-Bargeldobergrenze

Ab dem 10. Juli 2027 gilt EU-weit ein Verbot geschäftlicher Barzahlungen über 10.000 € (Art. 80 AMLR) — ein echtes Novum für Deutschland, das bis heute keine allgemeine Bargeldobergrenze kennt. Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben unbegrenzt.

06

Fünf Jahre aufbewahren — Bestandsmandate nachziehen

Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren — das entspricht § 8 GwG. Die Sorgfaltspflichten für Bestandsmandanten dürfen ab dem 10. Juli 2027 über bis zu fünf Jahre nachgezogen werden, Hochrisiko-Mandate spätestens nach einem Jahr (Art. 26 Abs. 2 AMLR). Das braucht einen Plan, keine Panik.

Wie CompliDesk hilft

Ein System für die ganze Pflicht — kein weiteres Word-Muster

CompliDesk Deutschland ist von Anfang an für die AMLR gebaut — und in Australiens AML-Reform 2026 mit echten zahlenden Kanzleien erprobt. Für eine Steuerberatungs- oder Prüfungskanzlei sieht das so aus.

Mandanten-Onboarding & Sorgfaltspflichten

Ein strukturierter Onboarding-Ablauf für jedes neue Mandat, mit KYC- und KYB-Identitätsprüfung — Sorgfaltspflichten werden einmal, konsistent und mit den AMLR-Schwellen erfasst.

KYB mit Handelsregister-Abgleich

Unternehmensdaten beim Onboarding direkt abgleichen, statt sie abzutippen — Gesellschafter-Mandate starten mit sauberen Stammdaten.

Transparenzregister-Workflow

Ein geführter Ablauf vor jedem neuen Mandat: Auszug einholen, ablegen, den Abgleich mit den Angaben des Mandanten dokumentieren und die Entscheidung zur Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG) protokollieren.

Sanktions- & PEP-Screening

Mandanten und wirtschaftlich Berechtigte gegen die konsolidierte EU-Finanzsanktionsliste, UN-Listen und PEP-Datenbanken screenen — beim Onboarding und laufend, mit vollständigem Entscheidungsprotokoll.

Risikoanalyse & Richtlinien-Paket

Erstellen Sie Ihre Risikoanalyse und AMLR-konforme interne Grundsätze — gemappt auf die Verordnung (EU) 2024/1624, inklusive der Rollen von Compliance-Manager und Compliance-Officer.

Verdachtsmeldungs-Assistent mit goAML-Nachverfolgung

Die Verdachtsmeldung nach § 43 GwG strukturiert vorbereiten und die elektronische Abgabe über goAML nachverfolgen — eine Meldung, eine Behörde. CompliDesk bereitet vor und dokumentiert; die Abgabe bleibt bei Ihrer Kanzlei.

Prüfpfad & Schulungsnachweis

Wer wurde wann worin geschult — plus ein vollständiger Prüfpfad hinter jeder Compliance-Entscheidung, bereit für die nächste Prüfung durch Ihre Kammer.

Ihre Mandanten- und KYC-Daten liegen in der EU — AWS eu-west-1 (Dublin). Mehr zu Sicherheit & Datenstandort → Preise ab 19 € pro Monat zzgl. USt. — kostenlos während des Frühzugangs. Zu den Preisen →

AMLR-bereit werden

Machen Sie Ihre Kanzlei vor dem 10. Juli 2027 bereit

Sehen Sie, wie CompliDesk Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungen für Ihre Kanzlei abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang und Gründungsmitglieder-Konditionen.

Auch für Rechtsanwälte & Notare und Treuhand- & Gesellschaftsdienstleister.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Pflichten von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details — einschließlich der technischen Standards der AMLA — entwickeln sich bis 2027 weiter. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA sowie Ihre Steuerberaterkammer bzw. die Wirtschaftsprüferkammer) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.