AML-Compliance-Software für Verpflichtete in Köln
Köln ist das wirtschaftliche Herz des Rheinlands: Steuerberatungen und Kanzleien, ein großer Immobilienmarkt, Kunsthandel mit internationalem Ruf und ein breiter Mittelstand. Viele dieser Unternehmen sind Verpflichtete nach dem GwG — beaufsichtigt in NRW von den Bezirksregierungen. CompliDesk bündelt Sorgfaltspflichten, Screening und Meldungen in einem Arbeitsablauf.
Geldwäscheprävention im Kölner Alltag
In Nordrhein-Westfalen beaufsichtigen die Bezirksregierungen den Nichtfinanzsektor — für Köln die Bezirksregierung Köln. Sie ist Ansprechpartnerin für Immobilienmakler, Güterhändler und Treuhanddienstleister; die Bezirksregierung veröffentlicht selbst Hinweise zu den GwG-Pflichten.
Der Kölner Kunstmarkt — Galerien, Auktionshäuser, Messen — fällt unter die Güterhändler-Regeln: Sorgfaltspflichten ab 10.000 € unabhängig von der Zahlungsart, Verdachtsmeldungen ohne Betragsgrenze. Ab 2027 kommt die EU-weite Bargeldobergrenze hinzu.
Rechtsanwälte beaufsichtigt die Rechtsanwaltskammer Köln, Steuerberater die Steuerberaterkammer Köln — beide Berufe treffen die GwG-Pflichten bei Kataloggeschäften bzw. generell.
Nicht sicher, ob Ihr Unternehmen Verpflichteter nach § 2 GwG ist? Machen Sie den Kurz-Check →
Verpflichtete in Köln, für die wir gebaut sind
Das GwG nennt sie „Verpflichtete" (§ 2 Abs. 1 GwG), die AMLR „obliged entities". Wie auch immer das Etikett lautet: Steht Ihr Unternehmen in Köln auf dieser Liste, gilt ab dem 10. Juli 2027 das neue Regelwerk unmittelbar für Sie.
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Ohne Katalogeinschränkung verpflichtet — Aufsicht: Steuerberaterkammer Köln / WPK.
Zur Branchenseite →Rechtsanwälte & Notare
Verpflichtet bei Kataloggeschäften — Aufsicht: Rechtsanwaltskammer Köln.
Zur Branchenseite →Immobilienmakler
Aufsicht in NRW: die Bezirksregierung. Identifizierung; Vermietung erst ab 10.000 € Monatsmiete.
Zur Branchenseite →Güterhändler & Kunsthandel
Kunststadt Köln: 10.000 € unabhängig von der Zahlungsart, Edelmetalle ab 2.000 €.
Zur Branchenseite →Treuhand- & Gesellschaftsdienstleister
Gründungs- und Treuhandservices sind Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG).
Zur Branchenseite →Was die AMLR für ein Unternehmen in Köln ändert
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in der gesamten EU — dieselben Regeln in Köln wie in jedem anderen Mitgliedstaat. Bis dahin gilt das Geldwäschegesetz weiter. Die wichtigsten Änderungen:
Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zur EU-Geldwäscheverordnung.
Alles läuft online — wo in Nordrhein-Westfalen Sie auch sitzen
Wir sagen es Ihnen offen: CompliDesk hat kein Büro in Ihrer Straße — und braucht auch keins. Es ist Cloud-Software, in der EU gehostet (AWS eu-west-1, Dublin). Ein Unternehmen in Köln nimmt Mandanten auf, prüft sie und bereitet seine Unterlagen vollständig online vor.
Mandanten vom Schreibtisch aus aufnehmen
Sie senden einen sicheren Onboarding-Link; die Identitätsprüfung (KYC und KYB) läuft online über Didit. Keine Papiermappen, kein Vor-Ort-Termin.
Screening und Monitoring von überall
Sanktions- und PEP-Screening gegen EU-, UN- und PEP-Datensätze über OpenSanctions läuft im Browser — beim Onboarding und laufend danach.
Unterlagen online vorbereiten
Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen und Ihr Richtlinien-Paket entstehen in der Plattform — mit Prüfpfad und Aufbewahrung nach § 8 GwG (fünf Jahre).
Demos per Videoanruf
Jede Demo ist ein Videoanruf zu einer Zeit, die in Ihren Kanzlei- oder Geschäftsalltag passt — vereinbaren Sie einen Termin und sehen Sie die Plattform auf Ihrem eigenen Bildschirm.
Machen Sie Ihr Unternehmen in Köln fit vor dem 10. Juli 2027
Sehen Sie, wie CompliDesk Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungs-Unterlagen abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang über die Warteliste. Die Preise beginnen bei 19 € pro Monat zzgl. USt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über das Geldwäschegesetz (GwG) und die EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624); sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.