Sie bauen die Strukturen — die Aufsicht will wissen, wer dahintersteht
Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG. Gesellschaftsgründungen, Verwaltungs- und Treuhandmandate bedeuten volle Sorgfaltspflichten, Transparenzregister-Arbeit und Meldepflichten — und ab dem 10. Juli 2027 gilt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) unmittelbar, mit der neuen „25 % oder mehr“-Definition des wirtschaftlich Berechtigten. CompliDesk bildet genau dieses Geschäft ab.
Ihre Aufsicht bestimmt das Landesrecht
Die Geldwäscheaufsicht über TCSPs liegt bei den nach Landesrecht bestimmten Behörden — je nach Bundesland etwa Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen (§ 50 GwG). Die FATF stellte 2022 fest, dass sich über 300 Behörden die Aufsicht über den deutschen Nichtfinanzsektor teilen. Für Sie zählt: Unterlagen so führen, dass jede dieser Behörden sie nachvollziehen kann. Unsicher, ob Ihr Geschäft erfasst ist? →
Was das GwG von Ihrem Unternehmen schon jetzt verlangt
Die AMLR ist kein Start bei null — diese Pflichten gelten heute.
Verpflichtet als Gesellschafts- und Treuhanddienstleister
Wer geschäftsmäßig Gesellschaften gründet, verwaltet oder als Treuhänder auftritt, ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG — mit den vollen Sorgfalts-, Dokumentations- und Meldepflichten für jedes Mandat.
Das Transparenzregister im Kern Ihres Geschäfts
Kaum eine Branche arbeitet so nah am Transparenzregister: Seit dem TraFinG 2021 ist es ein Vollregister — die von Ihnen betreuten Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv melden, und Sie selbst müssen Unstimmigkeiten unverzüglich melden (§ 23a GwG).
Risikomanagement & interne Sicherungsmaßnahmen
Das GwG verlangt eine dokumentierte Risikoanalyse (§ 5 GwG) und interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG); für bestimmte Verpflichtete kommt der Geldwäschebeauftragte (§ 7 GwG) hinzu.
goAML-Registrierung ist bereits Pflicht
Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Verpflichteten im goAML-Portal der FIU registrieren. Verdachtsmeldungen (§ 43 GwG) gehen elektronisch über goAML an genau eine Behörde — die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Was die AMLR für TCSPs ändert
Die AMLR gilt unmittelbar; parallel ordnet die AMLD6 Aufsicht und Register neu. Zum vollständigen AMLR-Überblick →
Jede Struktur, jede Person, jede Entscheidung — dokumentiert
CompliDesk Deutschland ist von Anfang an für die AMLR gebaut — und in Australiens AML-Reform 2026 mit echten zahlenden Firmen erprobt. Für TCSPs sieht das so aus.
Struktur-bewusstes Onboarding
Gesellschaften, Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte in einem Ablauf erfassen — KYB mit Handelsregister-Abgleich, KYC für die natürlichen Personen dahinter.
Transparenzregister-Workflow
Auszug einholen, Abgleich mit eigenen Erkenntnissen dokumentieren, Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG) protokollieren — für jede betreute Struktur.
Sanktions- & PEP-Screening
Alle beteiligten Personen und Gesellschaften gegen die konsolidierte EU-Sanktionsliste, UN-Listen und PEP-Datenbanken screenen — beim Onboarding und laufend.
Risikoanalyse & Richtlinien-Paket
Risikoanalyse (§ 5 GwG) und AMLR-konforme interne Grundsätze — inklusive der neuen Compliance-Rollen und der „25 % oder mehr“-Logik.
Verdachtsmeldungs-Assistent
Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG strukturiert vorbereiten und die goAML-Abgabe nachverfolgen — eine Meldung, eine Behörde.
Prüfpfad & Aufbewahrung
Jede Entscheidung mit Zeitstempel dokumentiert, fünf Jahre aufbewahrt und danach gelöscht — bereit für die Länder-Aufsicht.
Ihre Kunden- und KYC-Daten liegen in der EU — AWS eu-west-1 (Dublin). Mehr zu Sicherheit & Datenstandort → Preise ab 19 € pro Monat zzgl. USt. — kostenlos während des Frühzugangs. Zu den Preisen →
Machen Sie Ihr Unternehmen vor dem 10. Juli 2027 bereit
Sehen Sie, wie CompliDesk Strukturen, wirtschaftlich Berechtigte, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungen für Ihr Geschäft abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang.
Auch für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte & Notare.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Pflichten von Dienstleistern für Gesellschaften und Treuhandvermögen nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA sowie Ihre nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.