Für Treuhand- & Gesellschaftsdienstleister

Sie bauen die Strukturen — die Aufsicht will wissen, wer dahintersteht

Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG. Gesellschaftsgründungen, Verwaltungs- und Treuhandmandate bedeuten volle Sorgfaltspflichten, Transparenzregister-Arbeit und Meldepflichten — und ab dem 10. Juli 2027 gilt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) unmittelbar, mit der neuen „25 % oder mehr“-Definition des wirtschaftlich Berechtigten. CompliDesk bildet genau dieses Geschäft ab.

Wer Sie beaufsichtigt

Ihre Aufsicht bestimmt das Landesrecht

Die Geldwäscheaufsicht über TCSPs liegt bei den nach Landesrecht bestimmten Behörden — je nach Bundesland etwa Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen (§ 50 GwG). Die FATF stellte 2022 fest, dass sich über 300 Behörden die Aufsicht über den deutschen Nichtfinanzsektor teilen. Für Sie zählt: Unterlagen so führen, dass jede dieser Behörden sie nachvollziehen kann. Unsicher, ob Ihr Geschäft erfasst ist? →

Der Stand heute

Was das GwG von Ihrem Unternehmen schon jetzt verlangt

Die AMLR ist kein Start bei null — diese Pflichten gelten heute.

Verpflichtet als Gesellschafts- und Treuhanddienstleister

Wer geschäftsmäßig Gesellschaften gründet, verwaltet oder als Treuhänder auftritt, ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG — mit den vollen Sorgfalts-, Dokumentations- und Meldepflichten für jedes Mandat.

Das Transparenzregister im Kern Ihres Geschäfts

Kaum eine Branche arbeitet so nah am Transparenzregister: Seit dem TraFinG 2021 ist es ein Vollregister — die von Ihnen betreuten Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv melden, und Sie selbst müssen Unstimmigkeiten unverzüglich melden (§ 23a GwG).

Risikomanagement & interne Sicherungsmaßnahmen

Das GwG verlangt eine dokumentierte Risikoanalyse (§ 5 GwG) und interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG); für bestimmte Verpflichtete kommt der Geldwäschebeauftragte (§ 7 GwG) hinzu.

goAML-Registrierung ist bereits Pflicht

Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Verpflichteten im goAML-Portal der FIU registrieren. Verdachtsmeldungen (§ 43 GwG) gehen elektronisch über goAML an genau eine Behörde — die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

10. Juli 2027

Was die AMLR für TCSPs ändert

Die AMLR gilt unmittelbar; parallel ordnet die AMLD6 Aufsicht und Register neu. Zum vollständigen AMLR-Überblick →

01

Vom GwG zur unmittelbar geltenden EU-Verordnung

Ab dem 10. Juli 2027 ersetzt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) die materiellen Pflichten des Geldwäschegesetzes — unmittelbar geltend, EU-weit wortgleich. TCSPs bleiben ausdrücklich im Anwendungsbereich.

02

„25 % oder mehr" statt „mehr als 25 %"

Wer exakt 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, wird erstmals wirtschaftlich Berechtigter. Für Strukturen, die Sie verwalten, heißt das: jede Beteiligungskette neu durchrechnen und die Register-Meldungen der betreuten Gesellschaften prüfen.

03

Niedrigere Sorgfaltspflicht-Schwellen

Die Schwelle für Gelegenheitstransaktionen sinkt von 15.000 € auf 10.000 €; gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus.

04

Neue Compliance-Rollen

Die AMLR verlangt einen Compliance-Manager auf Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1) und einen Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2); wo Größe und Risiko es rechtfertigen, darf eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7).

05

Die 10.000-€-Bargeldobergrenze

Ab dem 10. Juli 2027 gilt EU-weit ein Verbot geschäftlicher Barzahlungen über 10.000 € (Art. 80 AMLR) — ein Novum für Deutschland.

06

Fünf Jahre aufbewahren — Bestandskunden nachziehen

Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren, danach zu löschen. Die Sorgfaltspflichten für Bestandskunden dürfen ab dem 10. Juli 2027 über bis zu fünf Jahre nachgezogen werden — Hochrisiko-Strukturen spätestens nach einem Jahr (Art. 26 Abs. 2 AMLR).

Wie CompliDesk hilft

Jede Struktur, jede Person, jede Entscheidung — dokumentiert

CompliDesk Deutschland ist von Anfang an für die AMLR gebaut — und in Australiens AML-Reform 2026 mit echten zahlenden Firmen erprobt. Für TCSPs sieht das so aus.

Struktur-bewusstes Onboarding

Gesellschaften, Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte in einem Ablauf erfassen — KYB mit Handelsregister-Abgleich, KYC für die natürlichen Personen dahinter.

Transparenzregister-Workflow

Auszug einholen, Abgleich mit eigenen Erkenntnissen dokumentieren, Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG) protokollieren — für jede betreute Struktur.

Sanktions- & PEP-Screening

Alle beteiligten Personen und Gesellschaften gegen die konsolidierte EU-Sanktionsliste, UN-Listen und PEP-Datenbanken screenen — beim Onboarding und laufend.

Risikoanalyse & Richtlinien-Paket

Risikoanalyse (§ 5 GwG) und AMLR-konforme interne Grundsätze — inklusive der neuen Compliance-Rollen und der „25 % oder mehr“-Logik.

Verdachtsmeldungs-Assistent

Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG strukturiert vorbereiten und die goAML-Abgabe nachverfolgen — eine Meldung, eine Behörde.

Prüfpfad & Aufbewahrung

Jede Entscheidung mit Zeitstempel dokumentiert, fünf Jahre aufbewahrt und danach gelöscht — bereit für die Länder-Aufsicht.

Ihre Kunden- und KYC-Daten liegen in der EU — AWS eu-west-1 (Dublin). Mehr zu Sicherheit & Datenstandort → Preise ab 19 € pro Monat zzgl. USt. — kostenlos während des Frühzugangs. Zu den Preisen →

AMLR-bereit werden

Machen Sie Ihr Unternehmen vor dem 10. Juli 2027 bereit

Sehen Sie, wie CompliDesk Strukturen, wirtschaftlich Berechtigte, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungen für Ihr Geschäft abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang.

Auch für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte & Notare.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Pflichten von Dienstleistern für Gesellschaften und Treuhandvermögen nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA sowie Ihre nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.