Hamburg · Freie und Hansestadt

AML-Compliance-Software für Verpflichtete in Hamburg

Als Handelsmetropole und Hafenstadt kennt Hamburg internationale Warenströme, einen lebhaften Immobilienmarkt und eine dichte Beraterlandschaft aus Kanzleien und Steuerberatungen. Viele dieser Unternehmen sind Verpflichtete nach dem GwG — und ab dem 10. Juli 2027 gilt für sie die EU-Geldwäscheverordnung unmittelbar. CompliDesk bündelt die Pflichten in einem Arbeitsablauf.

Vor Ort in Hamburg

Geldwäscheprävention im Hamburger Alltag

Internationaler Handel heißt internationale Gegenparteien: Für Hamburger Güterhändler zählen saubere Identifizierung, Sanktions- und PEP-Screening und die Bargeld-Schwellen des GwG — ab 2027 zusätzlich die EU-weite Obergrenze von 10.000 € für gewerbliche Barzahlungen.

Der Hamburger Immobilienmarkt — von der HafenCity bis zu den Elbvororten — bringt Makler regelmäßig in die Pflicht: Vertragsparteien identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte hinter Erwerbsgesellschaften klären, Unstimmigkeiten dem Transparenzregister unverzüglich melden (§ 23a GwG).

Die Aufsicht über den Hamburger Nichtfinanzsektor liegt bei den nach Landesrecht bestimmten Behörden; Rechtsanwälte beaufsichtigt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, Steuerberater die Steuerberaterkammer Hamburg.

Nicht sicher, ob Ihr Unternehmen Verpflichteter nach § 2 GwG ist? Machen Sie den Kurz-Check →

Für wen

Verpflichtete in Hamburg, für die wir gebaut sind

Das GwG nennt sie „Verpflichtete" (§ 2 Abs. 1 GwG), die AMLR „obliged entities". Wie auch immer das Etikett lautet: Steht Ihr Unternehmen in Hamburg auf dieser Liste, gilt ab dem 10. Juli 2027 das neue Regelwerk unmittelbar für Sie.

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Ohne Katalogeinschränkung verpflichtet (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG).

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Rechtsanwälte & Notare

Verpflichtet bei Kataloggeschäften — Schifffahrts-, Handels- und Immobilientransaktionen inklusive.

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Immobilienmakler

Identifizierung der Vertragsparteien; bei Vermietung erst ab 10.000 € Monatsmiete.

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Güterhändler & Kunsthandel

Handelsstadt: Bargeld ab 10.000 €, Edelmetalle ab 2.000 €, Kunst ab 10.000 €.

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Treuhand- & Gesellschaftsdienstleister

Gründungs- und Treuhandservices sind Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG).

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10. Juli 2027

Was die AMLR für ein Unternehmen in Hamburg ändert

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in der gesamten EU — dieselben Regeln in Hamburg wie in jedem anderen Mitgliedstaat. Bis dahin gilt das Geldwäschegesetz weiter. Die wichtigsten Änderungen:

01

CDD-Schwelle sinkt auf 10.000 €

Sorgfaltspflichten bei gelegentlichen Transaktionen greifen künftig ab 10.000 € — statt 15.000 € nach dem heutigen GwG (Art. 19 Abs. 1 AMLR).

02

3.000-€-Schwelle für Bargeld

Gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen künftig Sorgfaltspflichten aus (Art. 19 Abs. 4 AMLR) — überall dort, wo Kunden noch bar zahlen.

03

EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 €

Deutschland kennt heute keine allgemeine Bargeldobergrenze. Ab dem 10. Juli 2027 gilt ein unmittelbar anwendbares EU-weites Verbot gewerblicher Barzahlungen über 10.000 € (Art. 80 AMLR) — eine echte Neuerung.

04

„25 % oder mehr": neue BO-Definition

Aus „mehr als 25 %" (§ 3 GwG) wird „25 % oder mehr" — wer exakt 25 % hält, wird erstmals wirtschaftlich Berechtigter. Die Transparenzregister-Pflichten bleiben, einschließlich der unverzüglichen Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG.

05

Vorgegebene Compliance-Rollen

Die AMLR verlangt einen Compliance-Manager auf Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1) und einen Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2) — an die Stelle des heutigen Geldwäschebeauftragten-Modells. Wo Größe und Risiko es rechtfertigen, kann eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7).

06

Eine Meldung, eine Behörde

Verdachtsmeldungen (§ 43 GwG) gehen weiterhin elektronisch über goAML Web an die FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) — keine Doppelmeldung. Die goAML-Registrierung ist seit dem 1. Januar 2024 für alle Verpflichteten Pflicht; die GwGMeldV standardisiert seit dem 1. März 2026 die strukturierte Übermittlung.

Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zur EU-Geldwäscheverordnung.

Kein Vor-Ort-Termin nötig

Alles läuft online — wo in Hamburg Sie auch sitzen

Wir sagen es Ihnen offen: CompliDesk hat kein Büro in Ihrer Straße — und braucht auch keins. Es ist Cloud-Software, in der EU gehostet (AWS eu-west-1, Dublin). Ein Unternehmen in Hamburg nimmt Mandanten auf, prüft sie und bereitet seine Unterlagen vollständig online vor.

Mandanten vom Schreibtisch aus aufnehmen

Sie senden einen sicheren Onboarding-Link; die Identitätsprüfung (KYC und KYB) läuft online über Didit. Keine Papiermappen, kein Vor-Ort-Termin.

Screening und Monitoring von überall

Sanktions- und PEP-Screening gegen EU-, UN- und PEP-Datensätze über OpenSanctions läuft im Browser — beim Onboarding und laufend danach.

Unterlagen online vorbereiten

Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen und Ihr Richtlinien-Paket entstehen in der Plattform — mit Prüfpfad und Aufbewahrung nach § 8 GwG (fünf Jahre).

Demos per Videoanruf

Jede Demo ist ein Videoanruf zu einer Zeit, die in Ihren Kanzlei- oder Geschäftsalltag passt — vereinbaren Sie einen Termin und sehen Sie die Plattform auf Ihrem eigenen Bildschirm.

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AMLR-bereit werden

Machen Sie Ihr Unternehmen in Hamburg fit vor dem 10. Juli 2027

Sehen Sie, wie CompliDesk Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungs-Unterlagen abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang über die Warteliste. Die Preise beginnen bei 19 € pro Monat zzgl. USt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über das Geldwäschegesetz (GwG) und die EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624); sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.