AML-Compliance-Software für Verpflichtete in Hamburg
Als Handelsmetropole und Hafenstadt kennt Hamburg internationale Warenströme, einen lebhaften Immobilienmarkt und eine dichte Beraterlandschaft aus Kanzleien und Steuerberatungen. Viele dieser Unternehmen sind Verpflichtete nach dem GwG — und ab dem 10. Juli 2027 gilt für sie die EU-Geldwäscheverordnung unmittelbar. CompliDesk bündelt die Pflichten in einem Arbeitsablauf.
Geldwäscheprävention im Hamburger Alltag
Internationaler Handel heißt internationale Gegenparteien: Für Hamburger Güterhändler zählen saubere Identifizierung, Sanktions- und PEP-Screening und die Bargeld-Schwellen des GwG — ab 2027 zusätzlich die EU-weite Obergrenze von 10.000 € für gewerbliche Barzahlungen.
Der Hamburger Immobilienmarkt — von der HafenCity bis zu den Elbvororten — bringt Makler regelmäßig in die Pflicht: Vertragsparteien identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte hinter Erwerbsgesellschaften klären, Unstimmigkeiten dem Transparenzregister unverzüglich melden (§ 23a GwG).
Die Aufsicht über den Hamburger Nichtfinanzsektor liegt bei den nach Landesrecht bestimmten Behörden; Rechtsanwälte beaufsichtigt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, Steuerberater die Steuerberaterkammer Hamburg.
Nicht sicher, ob Ihr Unternehmen Verpflichteter nach § 2 GwG ist? Machen Sie den Kurz-Check →
Verpflichtete in Hamburg, für die wir gebaut sind
Das GwG nennt sie „Verpflichtete" (§ 2 Abs. 1 GwG), die AMLR „obliged entities". Wie auch immer das Etikett lautet: Steht Ihr Unternehmen in Hamburg auf dieser Liste, gilt ab dem 10. Juli 2027 das neue Regelwerk unmittelbar für Sie.
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Ohne Katalogeinschränkung verpflichtet (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG).
Zur Branchenseite →Rechtsanwälte & Notare
Verpflichtet bei Kataloggeschäften — Schifffahrts-, Handels- und Immobilientransaktionen inklusive.
Zur Branchenseite →Immobilienmakler
Identifizierung der Vertragsparteien; bei Vermietung erst ab 10.000 € Monatsmiete.
Zur Branchenseite →Güterhändler & Kunsthandel
Handelsstadt: Bargeld ab 10.000 €, Edelmetalle ab 2.000 €, Kunst ab 10.000 €.
Zur Branchenseite →Treuhand- & Gesellschaftsdienstleister
Gründungs- und Treuhandservices sind Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG).
Zur Branchenseite →Was die AMLR für ein Unternehmen in Hamburg ändert
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in der gesamten EU — dieselben Regeln in Hamburg wie in jedem anderen Mitgliedstaat. Bis dahin gilt das Geldwäschegesetz weiter. Die wichtigsten Änderungen:
Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zur EU-Geldwäscheverordnung.
Alles läuft online — wo in Hamburg Sie auch sitzen
Wir sagen es Ihnen offen: CompliDesk hat kein Büro in Ihrer Straße — und braucht auch keins. Es ist Cloud-Software, in der EU gehostet (AWS eu-west-1, Dublin). Ein Unternehmen in Hamburg nimmt Mandanten auf, prüft sie und bereitet seine Unterlagen vollständig online vor.
Mandanten vom Schreibtisch aus aufnehmen
Sie senden einen sicheren Onboarding-Link; die Identitätsprüfung (KYC und KYB) läuft online über Didit. Keine Papiermappen, kein Vor-Ort-Termin.
Screening und Monitoring von überall
Sanktions- und PEP-Screening gegen EU-, UN- und PEP-Datensätze über OpenSanctions läuft im Browser — beim Onboarding und laufend danach.
Unterlagen online vorbereiten
Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen und Ihr Richtlinien-Paket entstehen in der Plattform — mit Prüfpfad und Aufbewahrung nach § 8 GwG (fünf Jahre).
Demos per Videoanruf
Jede Demo ist ein Videoanruf zu einer Zeit, die in Ihren Kanzlei- oder Geschäftsalltag passt — vereinbaren Sie einen Termin und sehen Sie die Plattform auf Ihrem eigenen Bildschirm.
Machen Sie Ihr Unternehmen in Hamburg fit vor dem 10. Juli 2027
Sehen Sie, wie CompliDesk Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungs-Unterlagen abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang über die Warteliste. Die Preise beginnen bei 19 € pro Monat zzgl. USt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über das Geldwäschegesetz (GwG) und die EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624); sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.