Nicht jedes Mandat — aber jedes Kataloggeschäft
Rechtsanwälte und Notare sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG — nicht generell, sondern bei den Kataloggeschäften: Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, Vermögensverwaltung, Gesellschaftsgründungen, Finanztransaktionen für Rechnung des Mandanten. Genau diese Praxisfelder ordnet die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) ab dem 10. Juli 2027 neu. CompliDesk macht daraus einen geführten Ablauf mit prüfungsfester Akte.
Die Kataloggeschäfte des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
Die GwG-Pflichten greifen, soweit Sie für Ihren Mandanten an einem dieser Geschäfte mitwirken:
Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben
Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten des Mandanten
Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten
Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel
Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen
Finanz- oder Immobilientransaktionen im Namen und auf Rechnung des Mandanten
Beratung des Mandanten im Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen
Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen oder Übernahmen
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
Aufsicht: Für Rechtsanwälte die regionalen Rechtsanwaltskammern, für Patentanwälte die Patentanwaltskammer — und für Notare der Präsident des zuständigen Landgerichts (§ 50 GwG). Unsicher, ob Ihre Praxis erfasst ist? →
Was das GwG von Ihrer Kanzlei bzw. Ihrem Notariat schon jetzt verlangt
Die AMLR ist kein Start bei null — diese Pflichten gelten heute.
Verpflichtet — aber nur bei Kataloggeschäften
Rechtsanwälte und Notare sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verpflichtete, soweit sie an bestimmten Kataloggeschäften mitwirken — vor allem Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, Vermögensverwaltung, Kontoführung, Gesellschaftsgründungen und Finanztransaktionen für Rechnung des Mandanten. Die klassische Prozessvertretung löst die Pflichten nicht aus; die Transaktionspraxis sehr wohl.
§ 16a GwG: Barzahlungsverbot bei Immobilien
Seit dem 1. April 2023 darf die Gegenleistung für deutsche Immobilien nicht mehr in bar, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht werden (§ 16a GwG, eingeführt durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II). Die Einhaltung überwachen die Notare — mit eigenen Nachweispflichten im Beurkundungsverfahren.
Meldepflichten bei Immobilientransaktionen
Für Immobiliensachverhalte gelten gesonderte Meldepflichten nach der GwGMeldV-Immobilien (zuletzt geändert mit Wirkung zum 17. Februar 2025). Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG gehen elektronisch über goAML an die FIU — die goAML-Registrierung ist seit dem 1. Januar 2024 für alle Verpflichteten Pflicht.
Transparenzregister & Unstimmigkeitsmeldung
Bei Kataloggeschäften gehört der Blick auf die wirtschaftlich Berechtigten dazu — inklusive Transparenzregister-Abgleich und unverzüglicher Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG), wenn Ihre Erkenntnisse vom Register abweichen.
Was die AMLR für die Transaktionspraxis ändert
Die AMLR gilt unmittelbar; parallel ordnet die AMLD6 Aufsicht und Register neu. Zum vollständigen AMLR-Überblick →
Vom Kataloggeschäft zur prüfungsfesten Akte
CompliDesk Deutschland ist von Anfang an für die AMLR gebaut — und in Australiens AML-Reform 2026 mit echten zahlenden Kanzleien erprobt. Für Rechtsanwälte und Notare sieht das so aus.
Kataloggeschäft-bewusstes Onboarding
Beim Mandats-Onboarding halten Sie fest, ob ein Kataloggeschäft vorliegt — und die Sorgfaltspflichten starten genau dann, sauber dokumentiert für Kammer oder Landgericht.
KYC- & KYB-Prüfung
Identitätsprüfung für natürliche Personen und Gesellschaften mit Handelsregister-Abgleich — die Nachweise landen direkt in der Mandantenakte.
Transparenzregister-Workflow
Auszug einholen, Abgleich dokumentieren, Entscheidung zur Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG) protokollieren — ein geführter Ablauf vor jeder Transaktion.
Sanktions- & PEP-Screening
Mandanten, Gegenparteien und wirtschaftlich Berechtigte gegen die konsolidierte EU-Sanktionsliste, UN-Listen und PEP-Datenbanken screenen — mit vollständigem Entscheidungsprotokoll.
Risikoanalyse & Richtlinien-Paket
Risikoanalyse (§ 5 GwG) und AMLR-konforme interne Grundsätze erstellen — inklusive der neuen Compliance-Rollen.
Verdachtsmeldungs-Assistent
Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG strukturiert vorbereiten und die goAML-Abgabe nachverfolgen — eine Meldung, eine Behörde. Die Abgabe bleibt bei Ihrer Kanzlei.
Prüfpfad & Aufbewahrung
Jede Entscheidung mit Zeitstempel in der Akte, fünf Jahre aufbewahrt und danach gelöscht — bereit für die Prüfung durch Kammer oder Landgerichtspräsident.
Ihre Mandanten- und KYC-Daten liegen in der EU — AWS eu-west-1 (Dublin). Mehr zu Sicherheit & Datenstandort → Preise ab 19 € pro Monat zzgl. USt. — kostenlos während des Frühzugangs. Zu den Preisen →
Machen Sie Ihre Praxis vor dem 10. Juli 2027 bereit
Sehen Sie, wie CompliDesk Kataloggeschäfte, Sorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungen für Ihre Kanzlei oder Ihr Notariat abbildet.
Auch für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Pflichten von Rechtsanwälten und Notaren nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details — einschließlich der technischen Standards der AMLA — entwickeln sich bis 2027 weiter. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA sowie Ihre Rechtsanwaltskammer bzw. die für Ihr Notariat zuständige Aufsicht) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.