Für Rechtsanwälte & Notare

Nicht jedes Mandat — aber jedes Kataloggeschäft

Rechtsanwälte und Notare sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG — nicht generell, sondern bei den Kataloggeschäften: Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, Vermögensverwaltung, Gesellschaftsgründungen, Finanztransaktionen für Rechnung des Mandanten. Genau diese Praxisfelder ordnet die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) ab dem 10. Juli 2027 neu. CompliDesk macht daraus einen geführten Ablauf mit prüfungsfester Akte.

Wann die Pflichten greifen

Die Kataloggeschäfte des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG

Die GwG-Pflichten greifen, soweit Sie für Ihren Mandanten an einem dieser Geschäfte mitwirken:

Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben

Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten des Mandanten

Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten

Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel

Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen

Finanz- oder Immobilientransaktionen im Namen und auf Rechnung des Mandanten

Beratung des Mandanten im Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen

Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen oder Übernahmen

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

Aufsicht: Für Rechtsanwälte die regionalen Rechtsanwaltskammern, für Patentanwälte die Patentanwaltskammer — und für Notare der Präsident des zuständigen Landgerichts (§ 50 GwG). Unsicher, ob Ihre Praxis erfasst ist? →

Der Stand heute

Was das GwG von Ihrer Kanzlei bzw. Ihrem Notariat schon jetzt verlangt

Die AMLR ist kein Start bei null — diese Pflichten gelten heute.

Verpflichtet — aber nur bei Kataloggeschäften

Rechtsanwälte und Notare sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verpflichtete, soweit sie an bestimmten Kataloggeschäften mitwirken — vor allem Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, Vermögensverwaltung, Kontoführung, Gesellschaftsgründungen und Finanztransaktionen für Rechnung des Mandanten. Die klassische Prozessvertretung löst die Pflichten nicht aus; die Transaktionspraxis sehr wohl.

§ 16a GwG: Barzahlungsverbot bei Immobilien

Seit dem 1. April 2023 darf die Gegenleistung für deutsche Immobilien nicht mehr in bar, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht werden (§ 16a GwG, eingeführt durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II). Die Einhaltung überwachen die Notare — mit eigenen Nachweispflichten im Beurkundungsverfahren.

Meldepflichten bei Immobilientransaktionen

Für Immobiliensachverhalte gelten gesonderte Meldepflichten nach der GwGMeldV-Immobilien (zuletzt geändert mit Wirkung zum 17. Februar 2025). Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG gehen elektronisch über goAML an die FIU — die goAML-Registrierung ist seit dem 1. Januar 2024 für alle Verpflichteten Pflicht.

Transparenzregister & Unstimmigkeitsmeldung

Bei Kataloggeschäften gehört der Blick auf die wirtschaftlich Berechtigten dazu — inklusive Transparenzregister-Abgleich und unverzüglicher Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG), wenn Ihre Erkenntnisse vom Register abweichen.

10. Juli 2027

Was die AMLR für die Transaktionspraxis ändert

Die AMLR gilt unmittelbar; parallel ordnet die AMLD6 Aufsicht und Register neu. Zum vollständigen AMLR-Überblick →

01

Vom GwG zur unmittelbar geltenden EU-Verordnung

Ab dem 10. Juli 2027 ersetzt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) die materiellen Pflichten des Geldwäschegesetzes — unmittelbar geltend, EU-weit wortgleich. Kanzlei-Richtlinien und Risikoanalysen, die für das GwG geschrieben wurden, müssen gegen das neue Regelwerk neu aufgebaut werden.

02

Niedrigere Schwellen im Mandats- und Transaktionsgeschäft

Die Sorgfaltspflicht-Schwelle für Gelegenheitstransaktionen sinkt von 15.000 € auf 10.000 €; gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus.

03

„25 % oder mehr" statt „mehr als 25 %"

Wer exakt 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, wird erstmals wirtschaftlich Berechtigter. Für Gesellschafts- und Transaktionspraxen heißt das: Beteiligungsketten neu durchrechnen, Akten konsistent nachziehen.

04

Die 10.000-€-Bargeldobergrenze

Ab dem 10. Juli 2027 gilt EU-weit ein Verbot geschäftlicher Barzahlungen über 10.000 € (Art. 80 AMLR) — neben dem bereits geltenden Immobilien-Barzahlungsverbot des § 16a GwG. Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben unbegrenzt.

05

Neue Compliance-Rollen

Die AMLR verlangt einen Compliance-Manager auf Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1) und einen Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2). Wo Größe und Risiko es rechtfertigen, darf eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7) — auch in kleinen Einheiten müssen die Rollen benannt sein.

06

Fünf Jahre aufbewahren — Bestandsmandate nachziehen

Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Sorgfaltspflichten für Bestandsmandanten dürfen ab dem 10. Juli 2027 über bis zu fünf Jahre nachgezogen werden, Hochrisiko-Mandate spätestens nach einem Jahr (Art. 26 Abs. 2 AMLR).

Wie CompliDesk hilft

Vom Kataloggeschäft zur prüfungsfesten Akte

CompliDesk Deutschland ist von Anfang an für die AMLR gebaut — und in Australiens AML-Reform 2026 mit echten zahlenden Kanzleien erprobt. Für Rechtsanwälte und Notare sieht das so aus.

Kataloggeschäft-bewusstes Onboarding

Beim Mandats-Onboarding halten Sie fest, ob ein Kataloggeschäft vorliegt — und die Sorgfaltspflichten starten genau dann, sauber dokumentiert für Kammer oder Landgericht.

KYC- & KYB-Prüfung

Identitätsprüfung für natürliche Personen und Gesellschaften mit Handelsregister-Abgleich — die Nachweise landen direkt in der Mandantenakte.

Transparenzregister-Workflow

Auszug einholen, Abgleich dokumentieren, Entscheidung zur Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG) protokollieren — ein geführter Ablauf vor jeder Transaktion.

Sanktions- & PEP-Screening

Mandanten, Gegenparteien und wirtschaftlich Berechtigte gegen die konsolidierte EU-Sanktionsliste, UN-Listen und PEP-Datenbanken screenen — mit vollständigem Entscheidungsprotokoll.

Risikoanalyse & Richtlinien-Paket

Risikoanalyse (§ 5 GwG) und AMLR-konforme interne Grundsätze erstellen — inklusive der neuen Compliance-Rollen.

Verdachtsmeldungs-Assistent

Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG strukturiert vorbereiten und die goAML-Abgabe nachverfolgen — eine Meldung, eine Behörde. Die Abgabe bleibt bei Ihrer Kanzlei.

Prüfpfad & Aufbewahrung

Jede Entscheidung mit Zeitstempel in der Akte, fünf Jahre aufbewahrt und danach gelöscht — bereit für die Prüfung durch Kammer oder Landgerichtspräsident.

Ihre Mandanten- und KYC-Daten liegen in der EU — AWS eu-west-1 (Dublin). Mehr zu Sicherheit & Datenstandort → Preise ab 19 € pro Monat zzgl. USt. — kostenlos während des Frühzugangs. Zu den Preisen →

AMLR-bereit werden

Machen Sie Ihre Praxis vor dem 10. Juli 2027 bereit

Sehen Sie, wie CompliDesk Kataloggeschäfte, Sorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungen für Ihre Kanzlei oder Ihr Notariat abbildet.

Auch für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Pflichten von Rechtsanwälten und Notaren nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details — einschließlich der technischen Standards der AMLA — entwickeln sich bis 2027 weiter. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA sowie Ihre Rechtsanwaltskammer bzw. die für Ihr Notariat zuständige Aufsicht) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.