Prüfpfad & Aufbewahrung
Wenn die Aufsicht „zeigen Sie mal“ sagt, entscheidet die Akte. CompliDesk dokumentiert jede Entscheidung mit Zeitstempel — und bewahrt fünf Jahre auf, bevor gelöscht wird.
Die Aufzeichnungspflicht ist die stille Hauptpflicht
§ 8 GwG verlangt, dass Verpflichtete die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzeichnen und fünf Jahre aufbewahren — und spätestens nach zehn Jahren vernichten. Auch die Verordnung (EU) 2024/1624 sieht eine fünfjährige Aufbewahrung vor. Wer heute jede Prüfung, jedes Screening und jede Einstufung sauber dokumentiert, hat 2027 die halbe Umstellung schon hinter sich.
Deutschlands Geldwäscheaufsicht ist zersplittert — über 300 Behörden teilen sich nach der FATF-Länderprüfung 2022 die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor. Was alle gemeinsam haben: Sie prüfen anhand der Akte. Ein lückenloser, exportierbarer Prüfpfad ist der Unterschied zwischen einer Routineprüfung und einem langen Nachmittag.
Was der Prüfpfad leistet
Jede Entscheidung mit Zeitstempel
Identifizierung, Screening-Ergebnis, Risikoeinstufung, Freigabe, Eskalation — jede Aktion landet unveränderlich und mit Zeitstempel in der Mandantenakte.
Wer, was, wann, warum
Der Prüfpfad hält fest, welcher Mitarbeitende welche Entscheidung mit welcher Begründung getroffen hat — die Fragen, die jede Aufsichtsprüfung stellt.
Fünf Jahre aufbewahren …
Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt, wie § 8 GwG heute und die AMLR ab 2027 verlangen — automatisch, ohne manuelle Ordnerpflege.
… und dann löschen
Die Pflicht endet nicht beim Aufbewahren: Nach Ablauf der Frist gehören Daten gelöscht. CompliDesk legt Aufbewahrung und Löschung als Prozess an — nicht als Vorsatz.
Nachweise statt Nacherzählung
Screenshots, Dokumente und Registerauszüge hängen an der Akte — bei der Prüfung zeigen Sie, statt zu erklären.
Export für die Aufsicht
Akten und Prüfpfade lassen sich strukturiert exportieren, wenn Kammer, Landgerichtspräsident oder Länderbehörde Nachweise sehen wollen.
Der Prüfpfad läuft quer durch alle Funktionen — von der KYC- & KYB-Prüfung über die Risikoanalyse bis zum Richtlinien-Paket. Wo die Daten liegen, zeigt die Seite Sicherheit & Datenstandort.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.
Sehen Sie den Prüfpfad in Aktion
30 Minuten, Ihre Branche, realistische Beispieldaten — oder gleich kostenloser Frühzugang.