Frankfurt am Main · Hessen

AML-Compliance-Software für Verpflichtete in Frankfurt

Frankfurt ist Deutschlands Finanzplatz — und seit dem 1. Juli 2025 arbeitet hier die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA. Kaum eine Stadt spürt den neuen Aufsichtsrahmen näher: Wirtschaftskanzleien, Steuerberatungen, Immobilienmakler und Gesellschaftsdienstleister rund um den Finanzsektor sind Verpflichtete nach dem GwG, und ab dem 10. Juli 2027 gilt die AMLR unmittelbar. CompliDesk macht die Pflichten planbar.

Vor Ort in Frankfurt

Geldwäscheprävention am Finanzplatz Frankfurt

Mit der AMLA im eigenen Stadtbild wird die Richtung sichtbar: einheitlichere, strengere Aufsicht in der ganzen EU. Direkt beaufsichtigt die AMLA ab dem 1. Januar 2028 bis zu 40 ausgewählte Finanzunternehmen mit hohem Risiko — ihr Rahmen aus technischen Standards und Leitlinien prägt aber die Praxis aller Verpflichteten.

Rund um den Finanzsektor arbeiten Frankfurts Kanzleien und Steuerberatungen an Transaktionen, Fonds- und Gesellschaftsstrukturen — klassische Kataloggeschäfte bzw. Berufspflichten nach § 2 GwG, mit Blick auf wirtschaftlich Berechtigte und das Transparenzregister.

Die Aufsicht über den hessischen Nichtfinanzsektor liegt bei den Regierungspräsidien (für Frankfurt: das Regierungspräsidium Darmstadt); den Finanzsektor beaufsichtigt die BaFin, Rechtsanwälte die Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Steuerberater die Steuerberaterkammer Hessen.

Nicht sicher, ob Ihr Unternehmen Verpflichteter nach § 2 GwG ist? Machen Sie den Kurz-Check →

Für wen

Verpflichtete in Frankfurt, für die wir gebaut sind

Das GwG nennt sie „Verpflichtete" (§ 2 Abs. 1 GwG), die AMLR „obliged entities". Wie auch immer das Etikett lautet: Steht Ihr Unternehmen in Frankfurt auf dieser Liste, gilt ab dem 10. Juli 2027 das neue Regelwerk unmittelbar für Sie.

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Ohne Katalogeinschränkung verpflichtet — Aufsicht: Steuerberaterkammer Hessen / WPK.

Zur Branchenseite →

Rechtsanwälte & Notare

Transaktions- und Gesellschaftspraxis heißt Kataloggeschäfte — Aufsicht: RAK Frankfurt.

Zur Branchenseite →

Immobilienmakler

Büro- und Wohnmarkt der Bankenstadt: Identifizierung und Transparenzregister-Blick als Standard.

Zur Branchenseite →

Güterhändler & Kunsthandel

Bargeld ab 10.000 €, Edelmetalle ab 2.000 €, Kunst ab 10.000 € unabhängig von der Zahlungsart.

Zur Branchenseite →

Treuhand- & Gesellschaftsdienstleister

Struktur- und Verwaltungsdienstleister sind Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG).

Zur Branchenseite →
10. Juli 2027

Was die AMLR für ein Unternehmen in Frankfurt ändert

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in der gesamten EU — dieselben Regeln in Frankfurt wie in jedem anderen Mitgliedstaat. Bis dahin gilt das Geldwäschegesetz weiter. Die wichtigsten Änderungen:

01

CDD-Schwelle sinkt auf 10.000 €

Sorgfaltspflichten bei gelegentlichen Transaktionen greifen künftig ab 10.000 € — statt 15.000 € nach dem heutigen GwG (Art. 19 Abs. 1 AMLR).

02

3.000-€-Schwelle für Bargeld

Gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen künftig Sorgfaltspflichten aus (Art. 19 Abs. 4 AMLR) — überall dort, wo Kunden noch bar zahlen.

03

EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 €

Deutschland kennt heute keine allgemeine Bargeldobergrenze. Ab dem 10. Juli 2027 gilt ein unmittelbar anwendbares EU-weites Verbot gewerblicher Barzahlungen über 10.000 € (Art. 80 AMLR) — eine echte Neuerung.

04

„25 % oder mehr": neue BO-Definition

Aus „mehr als 25 %" (§ 3 GwG) wird „25 % oder mehr" — wer exakt 25 % hält, wird erstmals wirtschaftlich Berechtigter. Die Transparenzregister-Pflichten bleiben, einschließlich der unverzüglichen Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG.

05

Vorgegebene Compliance-Rollen

Die AMLR verlangt einen Compliance-Manager auf Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1) und einen Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2) — an die Stelle des heutigen Geldwäschebeauftragten-Modells. Wo Größe und Risiko es rechtfertigen, kann eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7).

06

Eine Meldung, eine Behörde

Verdachtsmeldungen (§ 43 GwG) gehen weiterhin elektronisch über goAML Web an die FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) — keine Doppelmeldung. Die goAML-Registrierung ist seit dem 1. Januar 2024 für alle Verpflichteten Pflicht; die GwGMeldV standardisiert seit dem 1. März 2026 die strukturierte Übermittlung.

Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zur EU-Geldwäscheverordnung.

Kein Vor-Ort-Termin nötig

Alles läuft online — wo in Hessen Sie auch sitzen

Wir sagen es Ihnen offen: CompliDesk hat kein Büro in Ihrer Straße — und braucht auch keins. Es ist Cloud-Software, in der EU gehostet (AWS eu-west-1, Dublin). Ein Unternehmen in Frankfurt nimmt Mandanten auf, prüft sie und bereitet seine Unterlagen vollständig online vor.

Mandanten vom Schreibtisch aus aufnehmen

Sie senden einen sicheren Onboarding-Link; die Identitätsprüfung (KYC und KYB) läuft online über Didit. Keine Papiermappen, kein Vor-Ort-Termin.

Screening und Monitoring von überall

Sanktions- und PEP-Screening gegen EU-, UN- und PEP-Datensätze über OpenSanctions läuft im Browser — beim Onboarding und laufend danach.

Unterlagen online vorbereiten

Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen und Ihr Richtlinien-Paket entstehen in der Plattform — mit Prüfpfad und Aufbewahrung nach § 8 GwG (fünf Jahre).

Demos per Videoanruf

Jede Demo ist ein Videoanruf zu einer Zeit, die in Ihren Kanzlei- oder Geschäftsalltag passt — vereinbaren Sie einen Termin und sehen Sie die Plattform auf Ihrem eigenen Bildschirm.

Auch für Unternehmen inAML-Software KölnAML-Software StuttgartAML-Software München
AMLR-bereit werden

Machen Sie Ihr Unternehmen in Frankfurt fit vor dem 10. Juli 2027

Sehen Sie, wie CompliDesk Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungs-Unterlagen abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang über die Warteliste. Die Preise beginnen bei 19 € pro Monat zzgl. USt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über das Geldwäschegesetz (GwG) und die EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624); sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.