Risikoanalyse & Risikomanagement
Die dokumentierte Risikoanalyse nach § 5 GwG ist das Fundament jeder Geldwäscheprävention — und das Erste, was Ihre Aufsicht sehen will. CompliDesk erstellt sie geführt und hält sie aktuell.
Warum die Risikoanalyse den Unterschied macht
Das Geldwäschegesetz verlangt von Verpflichteten ein wirksames Risikomanagement: eine dokumentierte Risikoanalyse (§ 5 GwG) und darauf aufbauende interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG). Die Analyse ist kein Formblatt, sondern die Begründung dafür, wie Ihr Unternehmen seine Pflichten risikobasiert erfüllt — welche Mandate mehr Aufmerksamkeit bekommen, wann verstärkte Sorgfaltspflichten greifen, wie eng die Überwachung ist.
Ab dem 10. Juli 2027 übernimmt und verschärft die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) die risikobasierte Herangehensweise: Die Bewertung erfolgt gegen das EU-Regelwerk, die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer ist als Risikofaktor einzubeziehen, und dokumentiert werden muss, wie das Risiko Sorgfaltspflichten, laufende Überwachung und verstärkte Maßnahmen steuert. Eine für das GwG geschriebene Analyse ist der Startpunkt — kein fertiges Dokument. Zum vollständigen AMLR-Überblick.
So entsteht Ihre Risikoanalyse in CompliDesk
Geschäft beschreiben
Branche, Mandantenstruktur, Produkte, Vertriebswege und geografische Bezüge Ihres Unternehmens erfassen — die Grundlage jeder Risikoanalyse nach § 5 GwG.
Risiken bewerten
Geführte Bewertung der Risikofaktoren — inklusive der EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer als Pflicht-Input — mit nachvollziehbarer Begründung je Faktor.
Maßnahmen ableiten
Aus der Analyse folgen Ihre internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) und die Regeln, wann vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflichten greifen.
Aktuell halten
Wiedervorlagen erinnern an die regelmäßige Überprüfung — und ab dem 10. Juli 2027 bewerten Sie gegen die AMLR statt gegen das GwG, im selben Werkzeug.
Vom Unternehmensrisiko zur Mandanten-Einstufung
Mandanten-Risikoeinstufung
Jeder Mandant erhält eine dokumentierte Einstufung (niedrig/mittel/hoch) mit Begründung — PEP-Status, Hochrisiko-Drittland-Bezug, Struktur-Komplexität und Bargeld-Intensität fließen ein.
Einstufung steuert Pflichten
Die Einstufung entscheidet, ob vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflichten greifen und wie eng die laufende Überwachung getaktet ist — risikobasiert, wie GwG und AMLR es verlangen.
Neubewertung bei Anlässen
Screening-Treffer, geänderte Beteiligungsverhältnisse oder ungewöhnliche Transaktionen stoßen eine dokumentierte Neubewertung an.
Bestandsmandate im Blick
Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Bestandsmandate über bis zu fünf Jahre auf das neue Regelwerk nachgezogen werden — Hochrisiko-Mandate spätestens nach einem Jahr (Art. 26 Abs. 2 AMLR). CompliDesk priorisiert die Liste für Sie.
Die Risikoanalyse verzahnt sich mit den übrigen Funktionen: Einstufungen steuern die KYC- & KYB-Prüfung, fließen in Ihr Richtlinien-Paket ein und landen mit jeder Änderung im Prüfpfad.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über Risikoanalyse-Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EU) 2024/1624. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.
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