AML-Compliance-Software für Verpflichtete in München
München verbindet einen der teuersten Immobilienmärkte Europas mit einer dichten Landschaft aus Steuerberatungen, Wirtschaftskanzleien und einem starken Mittelstand samt Luxusgüter- und Kunsthandel. Für alle diese Verpflichteten gilt heute das GwG — und ab dem 10. Juli 2027 die EU-Geldwäscheverordnung. CompliDesk macht daraus einen geführten Arbeitsablauf statt einer Ordnersammlung.
Geldwäscheprävention im Münchner Alltag
Hohe Kaufpreise bedeuten hohe Wachsamkeit: Bei Münchner Immobilientransaktionen sind die Identifizierung der Vertragsparteien, der Blick ins Transparenzregister und das Barzahlungsverbot des § 16a GwG tägliche Praxis. Notare kontrollieren die Einhaltung; Makler tragen eigene Sorgfaltspflichten.
Der Münchner Handel mit Uhren, Schmuck und Kunst fällt unter die Güterhändler-Regeln — bei Edelmetallen greifen die Sorgfaltspflichten schon ab 2.000 € Bargeld, im Kunsthandel ab 10.000 € unabhängig von der Zahlungsart. Ab 2027 kommt die EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 € hinzu.
Die Aufsicht über den bayerischen Nichtfinanzsektor liegt bei den nach Landesrecht bestimmten Behörden (in Bayern bei den Regierungen); Steuerberater beaufsichtigt die Steuerberaterkammer München, Rechtsanwälte die Rechtsanwaltskammer München.
Nicht sicher, ob Ihr Unternehmen Verpflichteter nach § 2 GwG ist? Machen Sie den Kurz-Check →
Verpflichtete in München, für die wir gebaut sind
Das GwG nennt sie „Verpflichtete" (§ 2 Abs. 1 GwG), die AMLR „obliged entities". Wie auch immer das Etikett lautet: Steht Ihr Unternehmen in München auf dieser Liste, gilt ab dem 10. Juli 2027 das neue Regelwerk unmittelbar für Sie.
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Ohne Katalogeinschränkung verpflichtet (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) — Aufsicht: Steuerberaterkammer München.
Zur Branchenseite →Rechtsanwälte & Notare
Verpflichtet bei Kataloggeschäften — Immobilien, Unternehmenskäufe, Vermögensverwaltung.
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Einer der teuersten Märkte des Landes — Identifizierung und Transparenzregister-Blick gehören zum Standard.
Zur Branchenseite →Güterhändler & Kunsthandel
Uhren, Schmuck, Kunst: Schwellen ab 2.000 € (Edelmetalle) bzw. 10.000 €.
Zur Branchenseite →Treuhand- & Gesellschaftsdienstleister
Gründungs- und Treuhandservices sind Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG).
Zur Branchenseite →Was die AMLR für ein Unternehmen in München ändert
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in der gesamten EU — dieselben Regeln in München wie in jedem anderen Mitgliedstaat. Bis dahin gilt das Geldwäschegesetz weiter. Die wichtigsten Änderungen:
Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zur EU-Geldwäscheverordnung.
Alles läuft online — wo in Bayern Sie auch sitzen
Wir sagen es Ihnen offen: CompliDesk hat kein Büro in Ihrer Straße — und braucht auch keins. Es ist Cloud-Software, in der EU gehostet (AWS eu-west-1, Dublin). Ein Unternehmen in München nimmt Mandanten auf, prüft sie und bereitet seine Unterlagen vollständig online vor.
Mandanten vom Schreibtisch aus aufnehmen
Sie senden einen sicheren Onboarding-Link; die Identitätsprüfung (KYC und KYB) läuft online über Didit. Keine Papiermappen, kein Vor-Ort-Termin.
Screening und Monitoring von überall
Sanktions- und PEP-Screening gegen EU-, UN- und PEP-Datensätze über OpenSanctions läuft im Browser — beim Onboarding und laufend danach.
Unterlagen online vorbereiten
Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen und Ihr Richtlinien-Paket entstehen in der Plattform — mit Prüfpfad und Aufbewahrung nach § 8 GwG (fünf Jahre).
Demos per Videoanruf
Jede Demo ist ein Videoanruf zu einer Zeit, die in Ihren Kanzlei- oder Geschäftsalltag passt — vereinbaren Sie einen Termin und sehen Sie die Plattform auf Ihrem eigenen Bildschirm.
Machen Sie Ihr Unternehmen in München fit vor dem 10. Juli 2027
Sehen Sie, wie CompliDesk Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, Transparenzregister-Abgleich und Verdachtsmeldungs-Unterlagen abbildet — oder sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang über die Warteliste. Die Preise beginnen bei 19 € pro Monat zzgl. USt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über das Geldwäschegesetz (GwG) und die EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624); sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA, Ihre Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.