Wenn die Aufsicht prüft, prüft sie Akten. Die Frage ist immer dieselbe: Können Sie für diesen Mandanten oder Kunden zeigen, wer er ist, wem das Unternehmen gehört, wogegen gescreent wurde, wie das Risiko bewertet wurde — und wann das alles passiert ist?
Diese Checkliste beschreibt die Akte, die diese Fragen beantwortet. Sie gilt heute unter dem GwG und trägt durch die Umstellung auf die AMLR am 10. Juli 2027.
Schritt für Schritt
Identifizierung der natürlichen Person
KYB: die Gesellschaft dahinter
Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und belegen
Screening mit Ergebnisprotokoll
Risikoeinstufung mit Begründung
Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
Laufende Überwachung dokumentieren
Fünf Jahre aufbewahren, dann löschen
Ein Ort statt drei Systeme
Die häufigste Schwäche ist nicht fehlende Arbeit, sondern verstreute Nachweise: Ausweis im E-Mail-Postfach, Screening im PDF-Ordner, Einstufung im Kopf. Prüfungsfest heißt: alles an der Akte.
Bestandsmandate
Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Bestandskunden über bis zu fünf Jahre auf das neue Regelwerk nachgezogen werden — Hochrisiko-Mandate müssen spätestens nach einem Jahr aktualisiert sein (Art. 26 Abs. 2 AMLR). Die Checkliste oben ist dafür die Zielvorgabe.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.