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Bargeldregeln bis und ab 2027: Prozesse rechtzeitig anpassen

Bis heute gilt in Deutschland keine allgemeine Bargeldobergrenze — nur Sektorregeln: die Güterhändler-Schwellen des GwG, der bankseitige Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen über 10.000 € (seit 8. August 2021) und das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf (§ 16a GwG, seit 1. April 2023 — auch für Kryptowerte, Gold, Platin und Edelsteine).

Ab dem 10. Juli 2027 ändert die AMLR das Bild grundlegend: Im geschäftlichen Verkehr dürfen Barzahlungen über 10.000 € weder angenommen noch geleistet werden (Art. 80) — auch in Teilbeträgen —, und gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus (Art. 19 Abs. 4). Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben unbegrenzt.

Schritt für Schritt

1

Bargeld-Berührungspunkte inventarisieren

Wo nimmt Ihr Unternehmen Bargeld an oder leistet es? Kasse, Anzahlungen, Teilzahlungen, Auslagen. Notieren Sie typische Beträge — die Frage ist nicht „ob“, sondern „wo genau“ die neuen Grenzen greifen.
2

Die heutigen Schwellen sauber anwenden

Güterhändler: volle Sorgfaltspflichten ab 10.000 € Bargeld (auch gestückelt), Edelmetalle ab 2.000 €, Kunsthandel ab 10.000 € unabhängig von der Zahlungsart. Wer diese Schwellen heute sicher beherrscht, dem fällt 2027 leicht.
3

Stückelungs-Erkennung einbauen

Sowohl die heutige 10.000-€-Schwelle als auch das künftige Verbot erfassen verbundene Teilzahlungen. Ihr Prozess muss zusammengehörige Zahlungen desselben Geschäfts erkennen — pro Kunde und Vorgang, nicht pro Beleg.
4

Die 3.000-€-Identifizierung vorbereiten

Ab dem 10. Juli 2027 heißt Bargeld ab 3.000 €: Kunde identifizieren. Planen Sie einen schnellen, digitalen Identifizierungsweg (z. B. per Link am Smartphone), damit die Pflicht den Verkauf nicht abwürgt.
5

Das 10.000-€-Verbot operativ umsetzen

Legen Sie fest, was ab 2027 an der Kasse passiert, wenn ein Kunde mehr als 10.000 € bar zahlen will: Ablehnung, alternative Zahlwege, Dokumentation des Vorgangs. Schulen Sie das Team — die Grenze gilt unmittelbar, ohne Übergangsfrist.
6

Verdachtslogik nicht vergessen

Wer Zahlungen erkennbar stückelt, um Schwellen zu umgehen, liefert einen klassischen Verdachtsgrund — unabhängig vom Betrag. Der Weg führt dann zur Verdachtsmeldung nach § 43 GwG über goAML.
7

Dokumentieren und aufbewahren

Identifizierungen, Schwellen-Entscheidungen und abgelehnte Bargeschäfte gehören mit Zeitstempel in die Akte — fünf Jahre aufbewahrt, danach gelöscht.

Was NICHT kommt

Kein deutsches Schwellen-Meldewesen: Es gibt auch künftig keine automatische Meldung allein wegen der Transaktionshöhe. Deutschland meldet verdachtsbasiert.

Immobilien bleiben streng

Das Barzahlungsverbot beim Immobilienerwerb (§ 16a GwG) gilt bereits seit 2023 und unabhängig von der 10.000-€-Grenze — kontrolliert von den Notaren.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesem Leitfaden einen geführten Workflow — mit Nachweisen in der Akte.