Bis heute gilt in Deutschland keine allgemeine Bargeldobergrenze — nur Sektorregeln: die Güterhändler-Schwellen des GwG, der bankseitige Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen über 10.000 € (seit 8. August 2021) und das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf (§ 16a GwG, seit 1. April 2023 — auch für Kryptowerte, Gold, Platin und Edelsteine).
Ab dem 10. Juli 2027 ändert die AMLR das Bild grundlegend: Im geschäftlichen Verkehr dürfen Barzahlungen über 10.000 € weder angenommen noch geleistet werden (Art. 80) — auch in Teilbeträgen —, und gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus (Art. 19 Abs. 4). Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben unbegrenzt.
Schritt für Schritt
Bargeld-Berührungspunkte inventarisieren
Die heutigen Schwellen sauber anwenden
Stückelungs-Erkennung einbauen
Die 3.000-€-Identifizierung vorbereiten
Das 10.000-€-Verbot operativ umsetzen
Verdachtslogik nicht vergessen
Dokumentieren und aufbewahren
Was NICHT kommt
Kein deutsches Schwellen-Meldewesen: Es gibt auch künftig keine automatische Meldung allein wegen der Transaktionshöhe. Deutschland meldet verdachtsbasiert.
Immobilien bleiben streng
Das Barzahlungsverbot beim Immobilienerwerb (§ 16a GwG) gilt bereits seit 2023 und unabhängig von der 10.000-€-Grenze — kontrolliert von den Notaren.
Weiterführend
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.