Heute kennt das GwG den Geldwäschebeauftragten (§ 7) — für bestimmte Verpflichtete verpflichtend, bei anderen auf Anordnung der Aufsicht. Die AMLR stellt ab dem 10. Juli 2027 auf ein Zwei-Rollen-Modell um: einen Compliance-Manager, der Mitglied der Leitungsebene sein muss (Art. 11 Abs. 1), und einen Compliance-Officer, der von der Leitung benannt wird (Art. 11 Abs. 2).
Für kleine Einheiten wichtig: Wo Größe und Risikolage es rechtfertigen, darf eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7). Es geht also nicht um neue Stellen, sondern um klar benannte Verantwortung.
Schritt für Schritt
Den heutigen Stand klären
Compliance-Manager bestimmen
Compliance-Officer benennen
Prüfen, ob eine Person beide Rollen tragen darf
Benennung dokumentieren
Übergang vom Geldwäschebeauftragten planen
Verantwortung bleibt oben
Auch mit benanntem Compliance-Officer bleibt die Leitungsebene in der Verantwortung — genau deshalb verlangt Art. 11 Abs. 1 den Manager AUF der Leitungsebene, nicht darunter.
Schulung gehört dazu
Beide Rollen brauchen aktuelles Wissen. Dokumentierte Fortbildung — und dokumentierte Schulung des restlichen Teams — gehört zu den Dingen, die jede Aufsicht abfragt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.