Am 10. Juli 2027 ersetzt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) die materiellen Pflichten des Geldwäschegesetzes — unmittelbar, ohne deutsche Umsetzung. Wer heute GwG-konform arbeitet, hat den besten Startpunkt, aber kein fertiges Ergebnis: Schwellen sinken, die Definition des wirtschaftlich Berechtigten ändert sich, neue Compliance-Rollen kommen, und Deutschland bekommt erstmals eine allgemeine Bargeldobergrenze.
Dieser Plan bringt die Umstellung in eine machbare Reihenfolge — gedacht für kleine und mittlere Verpflichtete ohne eigene Compliance-Abteilung.
Schritt für Schritt
1GwG-Status aufnehmen (jetzt)
Prüfen Sie die Basics: Sind Sie korrekt als Verpflichteter eingeordnet (§ 2 GwG)? Ist die goAML-Registrierung erledigt (Pflicht seit 1. Januar 2024)? Liegt eine aktuelle Risikoanalyse (§ 5 GwG) vor, sind interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) dokumentiert? Lücken hier sind heute schon Aufsichtsthemen — nicht erst 2027.
2Die drei Rechtsakte auseinanderhalten
AMLR (VO (EU) 2024/1624): das unmittelbar geltende Regelwerk ab 10. Juli 2027. AMLD6 (RL (EU) 2024/1640): Aufsicht, FIU-Befugnisse und Register — deutsche Umsetzung bis zum selben Datum. AMLAR (VO (EU) 2024/1620): errichtet die AMLA in Frankfurt (arbeitet seit 1. Juli 2025). Wer die drei sauber trennt, liest jede Fachmeldung richtig.
3Schwellen-Delta für Ihr Geschäft bestimmen
Gelegenheitstransaktionen: 15.000 € → 10.000 €. Neu: Identifizierungspflichten bei gelegentlichen Bargeldtransaktionen ab 3.000 €. Kryptowerte: ab 1.000 €. Und die EU-weite Bargeldobergrenze: über 10.000 € dürfen geschäftliche Barzahlungen weder angenommen noch geleistet werden. Markieren Sie, an welchen Stellen Ihrer Abläufe diese Zahlen greifen.
4Wirtschaftlich Berechtigte neu durchrechnen
Aus „mehr als 25 %“ (§ 3 GwG) wird „25 % oder mehr“ — Exakt-25-%-Gesellschafter werden erstmals wirtschaftlich Berechtigte. Gehen Sie Ihre Mandanten- bzw. Kundenstruktur durch und notieren Sie, wo sich die Einordnung ändert. Transparenzregister-Abgleich und Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG) bleiben Pflicht.
5Compliance-Rollen benennen
Die AMLR verlangt einen Compliance-Manager auf Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1) und einen Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2); wo Größe und Risiko es rechtfertigen, darf eine Person beide Rollen übernehmen (Art. 11 Abs. 7). Entscheiden Sie früh, wer die Rollen trägt — und dokumentieren Sie die Benennung im Richtlinien-Paket.
6Risikoanalyse und Richtlinien neu ausrichten
Führen Sie die Risikoanalyse gegen die AMLR neu durch (EU-Hochrisiko-Drittländer als Pflicht-Input) und ziehen Sie die internen Grundsätze nach — Schwellen, Rollen, Meldewege, Aufbewahrung (fünf Jahre, dann löschen).
7Bestandsmandate priorisieren
Die Sorgfaltspflichten für Bestandskunden dürfen ab dem 10. Juli 2027 über bis zu fünf Jahre nachgezogen werden — Hochrisiko-Mandate müssen spätestens nach einem Jahr aktualisiert sein (Art. 26 Abs. 2 AMLR). Erstellen Sie die priorisierte Liste jetzt, dann wird aus dem Berg ein Plan.
8Beobachten, was noch landet
Die technischen Standards der AMLA (RTS/ITS, Leitlinien) und die deutsche AMLD6-Umsetzung konkretisieren Details bis 2027. Verfolgen Sie EUR-Lex, AMLA und Ihre Aufsichtsbehörde — oder lassen Sie CompliDesk die Regelwerks-Pflege übernehmen.
Warum jetzt anfangen?
Nichts an diesem Plan ist einzeln schwer — zusammen und unter Zeitdruck schon. Wer 2026 beginnt, verteilt die Arbeit; wer im Juni 2027 beginnt, macht Triage.
Der Sonderfall Bargeld
Deutschland kennt heute keine allgemeine Bargeldobergrenze. Für bargeldintensive Geschäfte (Handel, Kunst, Edelmetalle) ist Art. 80 AMLR die größte praktische Umstellung des ganzen Pakets.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.