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goAML-Registrierung bei der FIU — Schritt für Schritt

Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG werden in Deutschland elektronisch abgegeben (§ 45 GwG) — über das goAML-Webportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in der Generalzolldirektion. Eine Meldung, eine Behörde: Anders als in manchen anderen Ländern gibt es keine Doppelmeldung an mehrere Stellen.

Wichtig: Die Registrierung im goAML-Portal ist seit dem 1. Januar 2024 für ALLE Verpflichteten Pflicht — unabhängig davon, ob je eine Meldung abgegeben wird. Wer nicht registriert ist, hat im Ernstfall keinen Meldeweg und heute schon eine offene Pflicht.

Schritt für Schritt

1

Zuständigkeit im Unternehmen klären

Bestimmen Sie, wer die Registrierung hält und pflegt — in der Regel der Geldwäschebeauftragte bzw. die Person, die künftig die Compliance-Officer-Rolle trägt. Vertretungsregelung nicht vergessen: Urlaub darf den Meldeweg nicht blockieren.
2

Das goAML-Webportal der FIU aufrufen

Die Registrierung erfolgt online über das goAML-Portal der FIU (erreichbar über die FIU-Seiten der Zollverwaltung, zoll.de). Halten Sie die Unternehmensdaten bereit: Firma, Rechtsform, Anschrift, Verpflichteten-Kategorie nach § 2 Abs. 1 GwG und die Kontaktdaten der meldenden Person.
3

Organisation und Person registrieren

goAML unterscheidet die Organisation (Ihr Unternehmen als Verpflichteter) und die persönlichen Nutzerkonten. Registrieren Sie beides und dokumentieren Sie die Zugangsdaten sicher — der Zugriff muss auch in Stresssituationen funktionieren.
4

Bestätigung abwarten und ablegen

Nach Prüfung durch die FIU erhalten Sie die Freischaltung. Legen Sie die Bestätigung in Ihren Compliance-Unterlagen ab — sie ist der Nachweis der erfüllten Registrierungspflicht und gehört zu den Dingen, die eine Aufsichtsprüfung zuerst sehen will.
5

Den Meldeprozess einmal trocken durchspielen

Wer erst beim echten Verdachtsfall zum ersten Mal ins Portal schaut, verliert wertvolle Zeit. Gehen Sie den Ablauf einmal durch und halten Sie intern fest, wer wann was tut — von der internen Eskalation bis zur Abgabe.
6

Die GwGMeldV im Blick behalten

Seit dem 1. März 2026 standardisiert die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) die Abgabe: bundesweit einheitlich, strukturiert über goAML. Für Immobilientransaktionen gelten zusätzlich die besonderen Meldepflichten der GwGMeldV-Immobilien.

Registrieren ≠ melden

Die Registrierung löst keine Meldepflicht aus — sie stellt nur sicher, dass der Meldeweg existiert. Gemeldet wird verdachtsbasiert nach § 43 GwG, ohne Betragsgrenze.

Ein Weg, eine Behörde

Alle Verdachtsmeldungen gehen an die FIU — es gibt keine parallele Meldung an Finanzamt oder Polizei. Bei Gefahr im Verzug gelten besondere Regeln; der Normalweg ist goAML.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesem Leitfaden einen geführten Workflow — mit Nachweisen in der Akte.