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Die Risikoanalyse nach § 5 GwG erstellen — und AMLR-fest machen

Die Risikoanalyse ist das Fundament des Risikomanagements nach dem GwG: § 5 verlangt, dass Verpflichtete die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ihres konkreten Geschäfts ermitteln, bewerten und dokumentieren. Auf ihr bauen die internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) auf — und ab dem 10. Juli 2027 die risikobasierten Pflichten der AMLR.

Eine gute Risikoanalyse ist kein Gutachten. Sie ist ein ehrliches, nachvollziehbares Dokument über Ihr echtes Geschäft — das eine Prüferin in zwanzig Minuten verstehen kann.

Schritt für Schritt

1

Ihr Geschäft beschreiben

Branche und Tätigkeit, Mandanten- bzw. Kundenstruktur, Produkte und Dienstleistungen, Vertriebswege (persönlich, online, über Vermittler) und geografische Bezüge. Ohne diese Grundlage hängt jede Bewertung in der Luft.
2

Risikofaktoren sammeln

Kundenrisiken (z. B. PEPs, komplexe Strukturen, bargeldintensive Kunden), Produkt- und Transaktionsrisiken (z. B. Bargeld, Werthaltigkeit, Anonymität), Vertriebsrisiken (Fernidentifizierung) und geografische Risiken — die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer ist als Faktor einzubeziehen.
3

Bewerten — mit Begründung

Bewerten Sie jeden Faktor (z. B. niedrig/mittel/hoch) und schreiben Sie die Begründung dazu. „Hoch, weil ein relevanter Teil der Kundschaft bar zahlt“ ist eine Analyse; eine Tabelle mit Ampelfarben ohne Text ist keine.
4

Maßnahmen ableiten

Aus der Bewertung folgen die internen Sicherungsmaßnahmen: Wann greifen verstärkte Sorgfaltspflichten? Wie eng ist die laufende Überwachung? Wer entscheidet bei Treffern? Das Ergebnis fließt direkt ins Richtlinien-Paket.
5

Auf die AMLR ausrichten

Prüfen Sie die Analyse gegen die neuen Eckwerte: Sorgfaltspflichten ab 10.000 € (statt 15.000 €), Bargeld-Identifizierung ab 3.000 €, Bargeldobergrenze über 10.000 €, wirtschaftlich Berechtigte ab „25 % oder mehr“, Compliance-Manager und Compliance-Officer als Rollen. Halten Sie fest, was sich für Ihr Geschäft konkret ändert.
6

Beschließen und in Kraft setzen

Die Leitungsebene zeichnet die Analyse — ab 2027 ist das ausdrücklich die Welt des Compliance-Managers (Art. 11 Abs. 1 AMLR). Datum, Version, Unterschrift: unspektakulär, aber genau das prüft die Aufsicht.
7

Wiedervorlage setzen

Die Analyse lebt: Prüfen Sie sie regelmäßig und anlassbezogen (neue Produkte, neue Kundengruppen, neue Regelwerke). Ein fester Termin pro Jahr plus Anlass-Trigger ist eine gute Grundeinstellung.

Angemessenheit schlägt Umfang

Eine Drei-Personen-Kanzlei braucht keine 60 Seiten. Sie braucht eine Analyse, die ihr echtes Geschäft trifft — Angemessenheit ist das gesetzliche Maß.

Die 300-Behörden-Realität

Über 300 Behörden teilen sich die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor (FATF 2022). Was alle prüfen können: ob Ihre Risikoanalyse existiert, aktuell ist und zu Ihren Prozessen passt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesem Leitfaden einen geführten Workflow — mit Nachweisen in der Akte.