Die Risikoanalyse ist das Fundament des Risikomanagements nach dem GwG: § 5 verlangt, dass Verpflichtete die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ihres konkreten Geschäfts ermitteln, bewerten und dokumentieren. Auf ihr bauen die internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) auf — und ab dem 10. Juli 2027 die risikobasierten Pflichten der AMLR.
Eine gute Risikoanalyse ist kein Gutachten. Sie ist ein ehrliches, nachvollziehbares Dokument über Ihr echtes Geschäft — das eine Prüferin in zwanzig Minuten verstehen kann.
Schritt für Schritt
1Ihr Geschäft beschreiben
Branche und Tätigkeit, Mandanten- bzw. Kundenstruktur, Produkte und Dienstleistungen, Vertriebswege (persönlich, online, über Vermittler) und geografische Bezüge. Ohne diese Grundlage hängt jede Bewertung in der Luft.
2Risikofaktoren sammeln
Kundenrisiken (z. B. PEPs, komplexe Strukturen, bargeldintensive Kunden), Produkt- und Transaktionsrisiken (z. B. Bargeld, Werthaltigkeit, Anonymität), Vertriebsrisiken (Fernidentifizierung) und geografische Risiken — die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer ist als Faktor einzubeziehen.
3Bewerten — mit Begründung
Bewerten Sie jeden Faktor (z. B. niedrig/mittel/hoch) und schreiben Sie die Begründung dazu. „Hoch, weil ein relevanter Teil der Kundschaft bar zahlt“ ist eine Analyse; eine Tabelle mit Ampelfarben ohne Text ist keine.
4Maßnahmen ableiten
Aus der Bewertung folgen die internen Sicherungsmaßnahmen: Wann greifen verstärkte Sorgfaltspflichten? Wie eng ist die laufende Überwachung? Wer entscheidet bei Treffern? Das Ergebnis fließt direkt ins Richtlinien-Paket.
5Auf die AMLR ausrichten
Prüfen Sie die Analyse gegen die neuen Eckwerte: Sorgfaltspflichten ab 10.000 € (statt 15.000 €), Bargeld-Identifizierung ab 3.000 €, Bargeldobergrenze über 10.000 €, wirtschaftlich Berechtigte ab „25 % oder mehr“, Compliance-Manager und Compliance-Officer als Rollen. Halten Sie fest, was sich für Ihr Geschäft konkret ändert.
6Beschließen und in Kraft setzen
Die Leitungsebene zeichnet die Analyse — ab 2027 ist das ausdrücklich die Welt des Compliance-Managers (Art. 11 Abs. 1 AMLR). Datum, Version, Unterschrift: unspektakulär, aber genau das prüft die Aufsicht.
7Wiedervorlage setzen
Die Analyse lebt: Prüfen Sie sie regelmäßig und anlassbezogen (neue Produkte, neue Kundengruppen, neue Regelwerke). Ein fester Termin pro Jahr plus Anlass-Trigger ist eine gute Grundeinstellung.
Angemessenheit schlägt Umfang
Eine Drei-Personen-Kanzlei braucht keine 60 Seiten. Sie braucht eine Analyse, die ihr echtes Geschäft trifft — Angemessenheit ist das gesetzliche Maß.
Die 300-Behörden-Realität
Über 300 Behörden teilen sich die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor (FATF 2022). Was alle prüfen können: ob Ihre Risikoanalyse existiert, aktuell ist und zu Ihren Prozessen passt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.