EU-Geldwäscheverordnung (AMLR)

Definition

Die AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624) ist das einheitliche EU-Regelwerk gegen Geldwäsche. Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt in Deutschland die materiellen Pflichten des Geldwäschegesetzes — mit harmonisierten Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten.

Was ist die AMLR?

Die AMLR — Verordnung (EU) 2024/1624 — ist das Herzstück des EU-Geldwäschepakets von 2024. Anders als die bisherigen Richtlinien ist sie eine Verordnung: unmittelbar geltendes Recht in jedem Mitgliedstaat, ohne nationale Umsetzung. Ab dem 10. Juli 2027 wird sie das einheitliche Regelwerk für Sorgfaltspflichten, wirtschaftliche Berechtigung, interne Sicherungsmaßnahmen und Meldepflichten in der gesamten EU.

Sie steht neben zwei Schwesterinstrumenten: AMLD6 (Richtlinie (EU) 2024/1640) regelt die institutionelle Ebene — Aufsicht, FIUs und Register —, und die AMLA-Verordnung schuf die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.

Was ändert sich für deutsche Verpflichtete?

Bis zum Stichtag gilt das Geldwäschegesetz (GwG); ab dem 10. Juli 2027 löst die AMLR dessen materielle Pflichten ab. Mehrere Regeln ziehen dabei an:

  • Die Schwelle für Sorgfaltspflichten bei Gelegenheitstransaktionen sinkt von 15.000 € auf 10.000 €; gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus.
  • Eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 € für Zahlungen im geschäftlichen Verkehr — ein echtes Novum, denn Deutschland kennt bis heute keine allgemeine Bargeldobergrenze.
  • Wirtschaftlich Berechtigter ist künftig, wer 25 % oder mehr hält — statt „mehr als 25 %" nach § 3 GwG.
  • Aus dem Geldwäschebeauftragten-Modell wird das Duo aus Compliance-Manager (Leitungsebene, Art. 11 Abs. 1) und Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2).
  • Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt; die Nachdokumentation von Bestandsmandanten darf ab dem 10. Juli 2027 über bis zu fünf Jahre gestreckt werden — Hochrisikofälle spätestens nach einem Jahr (Art. 26 Abs. 2).

Was sollten Kanzleien und Unternehmen jetzt tun?

Sinnvoll ist eine Lückenanalyse der bestehenden GwG-Prozesse, dann die Aktualisierung von Risikoanalyse, Sorgfaltspflicht-Workflows und Aufbewahrung vor Mitte 2027. Die technischen Standards der AMLA füllen die operativen Details bis 2026/27 — Richtlinien sollten Änderungen aufnehmen können. CompliDesk ist von Anfang an AMLR-nativ gebaut — so bildet die Plattform das neue Regelwerk ab.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesen Pflichten einfache Workflows für deutsche Verpflichtete.