Definition
Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD) sind die Pflichten der Verpflichteten, Kunden zu identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln, Zweck der Geschäftsbeziehung zu klären und sie laufend zu überwachen — heute nach §§ 10 ff. GwG, ab 10. Juli 2027 nach der AMLR.
Was gehört zu den Sorgfaltspflichten?
Die allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) umfassen: die Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person, die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten, die Klärung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie deren kontinuierliche Überwachung.
Wann werden sie ausgelöst?
Heute (§ 10 Abs. 3 GwG): bei Begründung einer Geschäftsbeziehung, bei Transaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung ab 15.000 €, bei Kryptowerte-Transfers ab 1.000 € — und bei jedem Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht, ohne Betragsgrenze.
Was ändert die AMLR?
Ab dem 10. Juli 2027 sinkt die Schwelle für Gelegenheitstransaktionen auf 10.000 € (Art. 19 Abs. 1 AMLR); gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus (Art. 19 Abs. 4). Je nach Risiko gelten vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflichten — gesteuert durch die Risikoanalyse.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.