Compliance-Officer (AMLR Art. 11)

Definition

Der Compliance-Officer ist die nach Art. 11 Abs. 2 AMLR von der Leitung benannte Person, die die AML-Pflichten im Tagesgeschäft umsetzt — ab dem 10. Juli 2027 auch verantwortlich für die Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen. Daneben steht der Compliance-Manager auf Leitungsebene (Art. 11 Abs. 1).

Das Rollenpaar der AMLR

Ab dem 10. Juli 2027 verlangt die AMLR zwei benannte Funktionen: den Compliance-Manager — ein Mitglied der Leitungsebene, das die Umsetzung der Pflichten verantwortet (Art. 11 Abs. 1) — und den Compliance-Officer, der das operative Geschäft führt: Sorgfaltspflichten überwachen, Verdachtsfälle bewerten und melden, Schulungen organisieren (Art. 11 Abs. 2).

Auch Sanktionen gehören dazu

Neu und praktisch bedeutsam: Der Compliance-Officer wird ausdrücklich auch für die Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen verantwortlich — Sanktionsscreening und Geldwäscheprävention laufen organisatorisch zusammen.

Für kleine Unternehmen

Wo Größe und Risikolage es rechtfertigen, darf eine Person beide Rollen tragen (Art. 11 Abs. 7). Entscheidend ist nicht die Zahl der Köpfe, sondern die dokumentierte Benennung mit klaren Aufgaben und Vertretungsregeln — der heutige Geldwäschebeauftragte ist dafür der natürliche Ausgangspunkt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesen Pflichten einfache Workflows für deutsche Verpflichtete.