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Sanktionslisten-Screening

Definition

Sanktionslisten-Screening ist der Abgleich von Kunden, Gegenparteien und wirtschaftlich Berechtigten mit Sanktionslisten — insbesondere der konsolidierten EU-Finanzsanktionsliste und den UN-Listen — beim Onboarding und laufend.

Warum gescreent wird

Gegen gelistete Personen und Organisationen gelten unmittelbar wirkende Bereitstellungs- und Verfügungsverbote — unabhängig von Geldwäscheverdacht oder Betragsgrenzen. Der Abgleich mit der konsolidierten EU-Finanzsanktionsliste und den UN-Listen gehört deshalb zu jeder sauberen Kunden- und Mandantenprüfung.

Einmal reicht nicht

Sanktionslisten ändern sich laufend. Prüfungsfest ist ein Screening beim Onboarding plus laufende Überwachung des Bestands — mit dokumentierter Trefferbewertung: War der Treffer echt oder eine Namensgleichheit, wer hat wie entschieden?

Ausblick 2027

Unter der AMLR wächst die Verantwortung organisatorisch zusammen: Der Compliance-Officer wird ab dem 10. Juli 2027 ausdrücklich auch für die Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen verantwortlich. Screening und Geldwäscheprävention laufen damit endgültig in einer Funktion zusammen.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesen Pflichten einfache Workflows für deutsche Verpflichtete.