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FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen)

Definition

Die FIU — Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen — ist Deutschlands zentrale Meldestelle für Geldwäscheverdacht, angesiedelt in der Generalzolldirektion. Alle Verdachtsmeldungen gehen elektronisch über goAML an sie — eine Meldung, eine Behörde.

Rolle und Verortung

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist Deutschlands Financial Intelligence Unit — administrativ ausgestaltet und angesiedelt in der Generalzolldirektion (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen). Sie nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, analysiert sie und steuert werthaltige Erkenntnisse an Strafverfolgung und andere Behörden aus.

Ein Meldeweg

Anders als in manchen Ländern gibt es in Deutschland keine Doppelmeldung: Alle Verdachtsmeldungen der Verpflichteten gehen an genau eine Stelle — die FIU, elektronisch über goAML.

Abgrenzung zur Aufsicht

Die FIU ist Meldestelle, nicht Aufsicht: Ob Ihr Unternehmen seine GwG-Pflichten erfüllt, prüft Ihre Aufsichtsbehörde (§ 50 GwG) — Kammer, BaFin oder Länderbehörde. Beide Rollen zu verwechseln ist ein verbreiteter, vermeidbarer Fehler.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

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