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Kataloggeschäfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG)

Definition

Kataloggeschäfte sind die in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG aufgezählten Geschäfte, bei denen Rechtsanwälte und Notare Verpflichtete sind — u. a. Immobilien- und Unternehmenskäufe, Verwaltung von Mandantenvermögen, Gesellschaftsgründungen und geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen.

Der Katalog

Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare sind nicht generell Verpflichtete, sondern soweit sie für ihren Mandanten an diesen Geschäften mitwirken:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben
  • Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten des Mandanten
  • Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten
  • Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel
  • Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen
  • Finanz- oder Immobilientransaktionen im Namen und auf Rechnung des Mandanten
  • Beratung zur Kapitalstruktur oder industriellen Strategie des Mandanten und damit verbundenen Fragen
  • Beratung oder Dienstleistungen bei Zusammenschlüssen und Übernahmen (M&A)
  • Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

Was NICHT erfasst ist

Die klassische Prozessvertretung und Rechtsberatung ohne Katalogbezug lösen die GwG-Pflichten nicht aus. Die Kunst liegt im sauberen Erkennen des Übergangs: Sobald das Mandat in den Katalog rutscht, beginnen Sorgfaltspflichten, Dokumentation und Meldelogik.

Abgrenzung zu Steuerberatern

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG ohne Katalogbeschränkung verpflichtet — der Katalog ist eine Besonderheit der rechtsberatenden Berufe.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesen Pflichten einfache Workflows für deutsche Verpflichtete.