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Politisch exponierte Person (PEP)

Definition

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat — samt Familienmitgliedern und bekanntermaßen nahestehenden Personen. PEP-Beteiligung löst verstärkte Sorgfaltspflichten aus.

Wer ist PEP?

Typische Beispiele: Regierungsmitglieder, Abgeordnete, hochrangige Richter, Botschafter, Führungsebenen staatseigener Unternehmen. Erfasst sind auch Familienmitglieder (etwa Ehepartner und Kinder) und bekanntermaßen nahestehende Personen (etwa gemeinsame wirtschaftlich Berechtigte einer Gesellschaft).

Was ein PEP-Treffer auslöst

PEP zu sein ist kein Vorwurf — aber ein gesetzlicher Risikofaktor. Die Folge sind verstärkte Sorgfaltspflichten: zusätzliche Abklärung (insbesondere zur Herkunft der Mittel), Zustimmung der Führungsebene und engere laufende Überwachung.

PEP-Screening in der Praxis

Geprüft wird gegen PEP-Datenbanken — beim Onboarding und laufend, denn der PEP-Status ändert sich mit Wahlen und Ernennungen. Prüfungsfest ist das Screening erst mit dokumentiertem Ergebnis: Wer wurde wann gegen welche Datensätze geprüft, mit welchem Ausgang und welcher Entscheidung.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

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