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Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD)

Definition

Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) sind die intensiveren Prüf- und Überwachungspflichten bei erhöhtem Risiko — etwa bei politisch exponierten Personen (PEPs) oder Bezügen zu EU-Hochrisiko-Drittländern.

Wann greifen verstärkte Sorgfaltspflichten?

Bei erhöhtem Geldwäscherisiko genügen die allgemeinen Pflichten nicht. Typische Auslöser sind: die Beteiligung einer politisch exponierten Person (PEP), Bezüge zu Staaten auf der EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer, sowie ungewöhnlich komplexe oder wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Sachverhalte.

Was bedeutet „verstärkt" praktisch?

Mehr Tiefe und mehr Freigaben: zusätzliche Informationen zu Kunde, wirtschaftlich Berechtigtem, Herkunft der Mittel und Hintergrund der Transaktion; die Zustimmung der Führungsebene zur Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung; und eine engere laufende Überwachung.

Heute vs. 2027

Die Logik bleibt unter der AMLR erhalten und wird EU-weit vereinheitlicht. Entscheidend ist in beiden Welten, dass Ihre Risikoanalyse klar definiert, wann Ihr Unternehmen von den allgemeinen in die verstärkten Pflichten wechselt — und dass dieser Wechsel in der Akte dokumentiert ist.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesen Pflichten einfache Workflows für deutsche Verpflichtete.