Bei „Aufbewahrungspflicht" denken die meisten an volle Ordner. Die eigentliche Pointe des § 8 GwG liegt aber am anderen Ende: Die Daten müssen auch wieder weg.
Die Regel
Verpflichtete zeichnen die im Rahmen der Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen auf und bewahren sie fünf Jahre auf — die Vernichtung erfolgt spätestens nach zehn Jahren. Auch die AMLR sieht ab dem 10. Juli 2027 eine fünfjährige Aufbewahrung vor. Erfasst ist das ganze Sorgfaltsprogramm: Identifizierungen, Registerabgleiche, Screening-Ergebnisse, Risikoeinstufungen, Verdachtsmeldungs-Vorgänge.
Warum das Löschen Pflicht ist
Zwei Rechtsregime treffen sich hier: Das GwG setzt der Aufbewahrung eine Obergrenze — und die DSGVO verlangt ohnehin, personenbezogene Daten nicht länger zu speichern als nötig. Ausweisdaten und Prüfergebnisse ohne Rechtsgrundlage jahrelang weiter vorzuhalten ist kein Sicherheitsplus, sondern ein Datenschutzrisiko.
Woran es praktisch scheitert
- Kein Startdatum: Wer nicht dokumentiert, wann eine Geschäftsbeziehung endete, kann keine Frist rechnen.
- Verstreute Nachweise: Der Ausweis im Mailpostfach, das Screening im Download-Ordner — was verstreut liegt, wird weder auffindbar aufbewahrt noch zuverlässig gelöscht.
- Lösch-Absicht statt Lösch-Prozess: „Machen wir irgendwann" ist keine Antwort, die eine Prüfung besteht.
So sieht der saubere Prozess aus
Alle Nachweise an der Mandanten- bzw. Kundenakte, ein dokumentiertes Beziehungsende, automatisch laufende Fristen — und eine Löschung, die passiert, statt vorgenommen zu werden. Was in die Akte gehört, listet die CDD-Akten-Checkliste; wie der Prüfpfad das trägt, zeigt die Seite Prüfpfad & Aufbewahrung.
CompliDesk legt Aufbewahrung und Löschung als Produktfunktion an — fünf Jahre, dann weg, mit Protokoll. Kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.