Manche Risikofaktoren darf ein Verpflichteter selbst gewichten — dieser nicht: Bezüge zu Staaten auf der EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer sind ein gesetzlich gesetzter Risikofaktor, der in Risikoanalyse und Sorgfaltspflichten einfließen muss.
Der Mechanismus
Die EU-Kommission führt eine Liste von Drittländern, deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert — Staaten kommen hinzu und fallen heraus. Genau deshalb nennen wir hier bewusst keine Länder: Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der EU-Liste, nicht ein Blogbeitrag.
Was ein Listen-Bezug auslöst
Hat ein Mandat oder Geschäft Bezüge zu einem gelisteten Staat — Sitz, Wohnsitz, wesentliche Transaktionswege — greifen verstärkte Sorgfaltspflichten: mehr Informationstiefe, Herkunft der Mittel, Zustimmung der Führungsebene, engere Überwachung. In der Risikoanalyse nach § 5 GwG ist die Liste als geografischer Risikofaktor einzubeziehen; die AMLR führt das ab dem 10. Juli 2027 EU-einheitlich fort.
Die Praxis-Mechanik
- Geo-Bezüge systematisch erfassen: Sitz, Staatsangehörigkeit, Transaktionsländer — beim Onboarding und bei Änderungen.
- Gegen den aktuellen Listenstand prüfen: automatisiert statt aus dem Gedächtnis; die Liste ändert sich.
- Konsequenz dokumentieren: Listen-Treffer → EDD-Maßnahmen mit Datum und Begründung in der Akte.
- Bestand nachziehen: Bei Listen-Updates die betroffenen Bestandsmandate identifizieren und neu bewerten.
Der häufigste Fehler
Die Ein-Mal-Prüfung. Ein Land, das beim Onboarding unauffällig war, kann zwei Jahre später gelistet sein — ohne laufenden Abgleich merkt es niemand. Prüfungsfest ist der dokumentierte, wiederkehrende Prozess.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.