Organigramme klingen nach Konzern — aber die neuen Compliance-Rollen der AMLR betreffen ausdrücklich auch die Einzelpraxis. Die gute Nachricht: Es geht um benannte Verantwortung, nicht um neue Stellen.
Das heutige Modell
Das GwG kennt den Geldwäschebeauftragten (§ 7): für bestimmte Verpflichtete Pflicht, bei anderen auf Anordnung der Aufsicht. Er ist Ansprechpartner der Behörden und entscheidet typischerweise über Verdachtsmeldungen.
Das AMLR-Modell ab dem 10. Juli 2027
Die Verordnung verlangt zwei benannte Funktionen:
- Compliance-Manager (Art. 11 Abs. 1): zwingend ein Mitglied der Leitungsebene — in der Kanzlei ein Partner, in der GmbH ein Geschäftsführer. Er verantwortet die Umsetzung der Pflichten dort, wo die Ressourcen-Entscheidungen fallen.
- Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2): von der Leitung benannt, führt das Tagesgeschäft — Sorgfaltspflichten überwachen, Verdachtsfälle bewerten und melden, Schulungen organisieren. Neu und praktisch wichtig: Er wird ab dem Stichtag auch für die Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen verantwortlich.
Die Erleichterung für kleine Einheiten
Art. 11 Abs. 7 erlaubt, dass eine Person beide Rollen trägt, wo Größe und Risikolage es rechtfertigen — für Einzelpraxen und kleine Büros der Normalfall. Entscheidend ist die dokumentierte Abwägung: Warum ist die Bündelung bei Ihrer Struktur angemessen?
So gelingt der Übergang
- Bestandsaufnahme: Wer trägt heute die AML-Verantwortung — formell und faktisch?
- Manager bestimmen: ein Name auf Leitungsebene.
- Officer benennen: der heutige Geldwäschebeauftragte ist der natürliche Kandidat.
- Schriftlich fixieren: Rollen, Aufgaben, Vertretung — im Richtlinien-Paket, mit Datum und Unterschrift.
- Stichtag planen: Bis zum 10. Juli 2027 gilt das GwG-Modell weiter; am Stichtag muss beides stimmen.
Die Schrittfolge im Detail: Leitfaden Compliance-Funktionen besetzen. CompliDesk dokumentiert Benennungen und Verantwortlichkeiten direkt im Richtlinien-Paket — kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.