Gold ist anonym, wertdicht und weltweit liquide — genau deshalb behandelt das Geldwäschegesetz den Edelmetallhandel strenger als jeden anderen Warenhandel.
Die 2.000-€-Schwelle
Während Güterhändler allgemein ab 10.000 € Bargeld die vollen Sorgfaltspflichten treffen, gilt für Edelmetallhändler — Gold, Silber, Platin — die Schwelle von 2.000 €. Ein einziger Krügerrand liegt je nach Kurs darüber. Praktisch heißt das: Im Edelmetall-Ladengeschäft ist die Identifizierung nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall.
Was ab 2.000 € konkret zu tun ist
- Kunden identifizieren: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Ausweisdaten — verifiziert, nicht abgeschrieben.
- Bei Firmenkunden: die Gesellschaft prüfen und die wirtschaftlich Berechtigten klären.
- Screening: Abgleich gegen Sanktionslisten und PEP-Datenbanken, mit dokumentiertem Ergebnis.
- Akte führen: alle Nachweise fünf Jahre aufbewahren, danach löschen.
Und wie überall gilt: Stückelung zählt zusammen, und erkennbares Aufteilen zur Schwellen-Umgehung ist ein Verdachtsgrund — der Weg zur Verdachtsmeldung ist dann nicht weit.
Der Banken-Spiegel
Auch die Gegenseite kennt Sonderregeln: Beim Herkunftsnachweis der Banken gilt für Gelegenheitskunden — und Edelmetall- und Sortengeschäfte am Schalter laufen typischerweise als solche — die abgesenkte Grenze von 2.500 €; bei Bareinzahlungen eigener Kunden liegt sie bei 10.000 €. Mehr dazu im Beitrag zum Herkunftsnachweis. Wer als Händler Barbestände einzahlt, sollte die eigenen Belege entsprechend führen.
Ausblick 2027
Die AMLR ändert an der besonderen Behandlung nichts Grundsätzliches — Edelmetall- und Edelsteinhändler bleiben erfasst. Dazu kommen die EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 € und die 3.000-€-Bargeld-Identifizierung, die im Edelmetallhandel wegen der 2.000-€-Schwelle ohnehin selten der Engpass sein wird.
CompliDesk macht die Identifizierung am Tresen praktikabel: sicherer Link aufs Kundenhandy, Ergebnis in Minuten, Nachweis in der Akte. Kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.