← Alle ArtikelAlle Unternehmen6. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Der Herkunftsnachweis: Warum Ihre Bank bei Bareinzahlungen über 10.000 € Belege verlangt

Seit August 2021 müssen Banken bei Bareinzahlungen eigener Kunden über 10.000 € einen Herkunftsnachweis verlangen — bei Gelegenheitskunden bereits ab 2.500 €.

Wer größere Bargeldbeträge zur Bank bringt, kennt die Situation: Ohne Belege geht nichts mehr. Dahinter steckt keine Willkür der Filiale, sondern eine BaFin-Vorgabe — und sie betrifft indirekt jeden bargeldintensiven Betrieb.

Die Regel seit dem 8. August 2021

Nach den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin müssen Banken bei Bareinzahlungen ihrer eigenen Kunden über 10.000 € einen Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangen — etwa Kontoauszüge, Verkaufs- oder Rechnungsbelege, Schenkungs- oder Erbschaftsunterlagen. Bei Gelegenheitskunden — also außerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, etwa bei Einzahlungen am Schalter einer Fremdbank oder bei Sorten- und Edelmetallgeschäften — gilt die abgesenkte Grenze von 2.500 €; kann der Nachweis dort nicht erbracht werden, muss die Bank die Transaktion ablehnen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Für Händler, Gastronomen und andere Betriebe mit Barumsätzen heißt das praktisch:

  • Belegkette führen: Kassenberichte und Umsatznachweise so dokumentieren, dass Einzahlungen jederzeit plausibilisiert werden können.
  • Hausbank-Regeln kennen: Bei eigenen Kunden ist der Nachweis ab 10.000 € einzuholen; über den Umgang mit einem fehlenden Nachweis entscheidet die Bank risikobasiert. Wer regelmäßig hohe Barbeträge einzahlt, sollte das Gespräch mit seiner Bank führen, bevor es die Bank tut.
  • Die eigene Sorgfalt spiegeln: Die Aufsicht erwartet vom Verpflichteten dieselbe Logik gegenüber den eigenen Kunden — bei hohen Barbeträgen gehört die plausible Mittelherkunft zur verstärkten Sorgfalt.

Einordnung ins Gesamtbild

Der Herkunftsnachweis ist eine der Sektorregeln, mit denen Deutschland bislang ohne allgemeine Bargeldobergrenze auskommt — neben den Güterhändler-Schwellen und dem Immobilien-Barzahlungsverbot. Ab dem 10. Juli 2027 ergänzt die AMLR das Bild um die EU-weite 10.000-€-Grenze und die 3.000-€-Bargeld-Identifizierung.

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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

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