Kaum eine Pflicht verunsichert Verpflichtete so sehr wie die Verdachtsmeldung: Melde ich zu früh, zu spät, zu oft, den Falschen? Die gute Nachricht: Der rechtliche Rahmen ist klarer, als das Bauchgefühl vermuten lässt.
Verdachtsbasiert — ohne Betragsgrenze
Gemeldet wird nach § 43 GwG, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt oder ein Bezug zur Terrorismusfinanzierung besteht. Es braucht keinen Beweis — einen begründeten Verdacht. Und es gibt keinen Mindestbetrag: Deutschland kennt kein Schwellen-Meldewesen; auch die Höhe einer Transaktion allein löst keine Meldung aus.
Ein Weg, eine Behörde
Die Abgabe erfolgt elektronisch über das goAML-Portal (§ 45 GwG) an die FIU — die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in der Generalzolldirektion. Es gibt keine Doppelmeldung an weitere Stellen. Voraussetzung ist die goAML-Registrierung, die seit dem 1. Januar 2024 ohnehin für alle Verpflichteten Pflicht ist — Details im Beitrag zur Registrierungspflicht.
Seit dem 1. März 2026 standardisiert die GwG-Meldeverordnung die Abgabe: bundesweit einheitlich, strukturiert. Für Immobilientransaktionen gelten zusätzlich die besonderen Meldepflichten der GwGMeldV-Immobilien.
Der Ablauf im Unternehmen
- Beobachtung festhalten: Was genau hat den Verdacht ausgelöst? Konkrete Fakten mit Datum.
- Intern eskalieren: nach dem dokumentierten Weg Ihres Richtlinien-Pakets — heute typischerweise zum Geldwäschebeauftragten, künftig zum Compliance-Officer.
- Kein Tipping-off: Der Betroffene darf von Meldung und Vorbereitung nichts erfahren.
- Strukturiert aufbereiten und über goAML abgeben: Beteiligte, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Verdachtsgründe.
- Stillhalte-Regeln beachten (§ 46 GwG) und alles dokumentieren — auch eine begründete Entscheidung gegen eine Meldung gehört in die Akte.
Die wichtigste Beruhigung
Wer in gutem Glauben meldet, handelt rechtmäßig. Die Sorge, einem Kunden „Unrecht zu tun", ist kein Grund, eine begründete Meldung zu unterlassen — wohl aber ein Grund, die Begründung sauber aufzuschreiben.
Den ausführlichen Ablauf zeigt der Leitfaden zur Verdachtsmeldung. CompliDesk bereitet Meldungen strukturiert vor und verfolgt die Abgabe nach — kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.