Für die meisten Verpflichteten ist Bargeld ein Randthema. Für Güterhändler ist es das Kernthema — denn an Bargeld hängen ihre Schwellen, und an den Schwellen hängt ihr Pflichtenprogramm.
Die heutige Lage
Jeder gewerbliche Händler von Gütern ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG — vom Autohaus bis zum Juwelier. Die vollen Sorgfaltspflichten greifen aber erst an Schwellen:
- 10.000 € Bargeld — ausdrücklich auch dann, wenn der Betrag in mehrere Teilzahlungen gestückelt wird,
- 2.000 € für Edelmetallhändler (mehr dazu im Beitrag zur 2.000-€-Schwelle),
- 10.000 € unabhängig von der Zahlungsart im Kunsthandel (siehe Kunsthandel und GwG).
Verdachtsbezogene Pflichten — allen voran die Verdachtsmeldung — gelten ohne jede Betragsgrenze.
Die Stückelungs-Falle
Die 10.000-€-Schwelle zählt verbundene Teilzahlungen zusammen. Ein Kunde, der eine 12.000-€-Uhr in zwei Bar-Raten zu 6.000 € bezahlt, hat die Schwelle überschritten. Und mehr noch: Wer erkennbar stückelt, um Schwellen zu umgehen, liefert einen klassischen Verdachtsgrund — unabhängig vom Betrag.
Was ab dem 10. Juli 2027 dazukommt
Die AMLR verschärft an drei Stellen:
- Das harte Verbot: Geschäftliche Barzahlungen über 10.000 € dürfen weder angenommen noch geleistet werden (Art. 80) — aus der Sorgfaltsschwelle wird eine Grenze. Details: die Bargeldobergrenze.
- Die 3.000-€-Identifizierung: Gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus.
- Erweiterter Anwendungsbereich: Händler von Luxus- und Kulturgütern werden oberhalb von Schwellenwerten ausdrücklich erfasst — siehe Luxusgüter unter der AMLR.
Was jetzt zu tun ist
Kassen- und Verkaufsprozesse brauchen drei Fähigkeiten: Schwellen erkennen (pro Kunde und Vorgang, nicht pro Beleg), schnell identifizieren (digital, ohne den Verkauf abzuwürgen) und sauber dokumentieren. Der Leitfaden Bargeldregeln 2027 führt durch die Umstellung — und CompliDesk baut die Warnungen direkt in den Verkaufsablauf ein. Kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.