Es gibt Pflichten, die tun nicht weh — bis sie es tun. Die goAML-Registrierung gehört dazu: fünfzehn Minuten Aufwand, aber wer sie nicht erledigt hat, steht im Verdachtsfall ohne Meldeweg da und hat gegenüber der Aufsicht eine offene Grundpflicht.
Die Rechtslage
Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG sind elektronisch abzugeben (§ 45 Abs. 1 GwG) — über das goAML-Webportal der FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, Generalzolldirektion). Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Alle Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG müssen sich im Portal registrieren — unabhängig davon, ob sie jemals eine Meldung abgeben.
Das betrifft also nicht nur Banken, sondern auch die Steuerkanzlei, das Maklerbüro, den Juwelier und den Treuhanddienstleister — jeden, der Verpflichteter ist. Unsicher? Der Einstufungs-Check klärt es in einer Minute.
So läuft die Registrierung
- Zuständigkeit klären: Wer hält und pflegt den Zugang — inklusive Vertretung?
- Portal aufrufen: Das goAML-Webportal ist über die FIU-Seiten der Zollverwaltung erreichbar. Bereithalten: Unternehmensdaten, Verpflichteten-Kategorie nach § 2 Abs. 1 GwG, Kontaktdaten der meldenden Person.
- Organisation und Nutzer registrieren: goAML unterscheidet das Unternehmen und die persönlichen Konten.
- Freischaltung dokumentieren: Die Bestätigung gehört in die Compliance-Unterlagen — als Nachweis der erfüllten Pflicht.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Praxistipps: Leitfaden goAML-Registrierung.
Warum jetzt und nicht „wenn mal was ist"
Erstens ist die Registrierung selbst die Pflicht — nicht erst die Meldung. Zweitens standardisiert die GwG-Meldeverordnung seit dem 1. März 2026 die strukturierte Abgabe über goAML; wer den Zugang und den Prozess einmal trocken durchgespielt hat, meldet im Ernstfall schneller und besser. Und drittens fragt jede Aufsichtsprüfung früher oder später genau danach.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.