Wenn eine Aufsichtsbehörde prüft, beginnt sie fast immer mit derselben Frage: „Zeigen Sie mir Ihre Risikoanalyse." Die Antwort entscheidet über den Ton des restlichen Termins.
Was § 5 GwG verlangt
Verpflichtete müssen die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ihres konkreten Geschäfts ermitteln, bewerten und dokumentieren. Auf der Analyse bauen die internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) auf — sie ist also nicht Papier neben dem Geschäft, sondern die Begründung dafür, wie Ihr Unternehmen seine Pflichten risikobasiert erfüllt.
Betrachtet werden üblicherweise: Kundenrisiken (PEPs, komplexe Strukturen, Bargeld-Intensität), Produkt- und Transaktionsrisiken, Vertriebsrisiken (etwa Fernidentifizierung) und geografische Risiken — die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer eingeschlossen.
Woran Risikoanalysen in der Praxis scheitern
- Gekauft statt gemacht: Das Muster beschreibt ein anderes Unternehmen. Die Prüferin merkt es auf Seite zwei.
- Ampel ohne Text: Bewertungen ohne Begründung sind keine Analyse. „Hoch, weil ein relevanter Teil der Kundschaft bar zahlt" — das ist eine.
- Einmal und nie wieder: Ohne Wiedervorlage veraltet die Analyse mit dem ersten neuen Produkt oder Regelwerk.
- Unverbunden: Die Analyse sagt „hohes Bargeldrisiko", die Prozesse kennen keine Bargeld-Warnung. Der Widerspruch fällt auf.
Die AMLR-Perspektive
Ab dem 10. Juli 2027 wird gegen die AMLR bewertet: neue Schwellen (10.000 € / 3.000 € Bargeld), die „25 % oder mehr"-Definition, die neuen Compliance-Rollen. Die bestehende Analyse ist der Startpunkt — der Leitfaden zur Risikoanalyse führt durch Erstellung und Neuausrichtung Schritt für Schritt.
Angemessenheit ist das Maß
Eine Drei-Personen-Kanzlei braucht keine 60 Seiten. Sie braucht ein ehrliches Dokument, das ihr echtes Geschäft trifft, von der Leitung gezeichnet ist und ein Aktualisierungsdatum trägt. Genau das prüft die Aufsicht — und genau das erzeugt CompliDesk als geführten Ablauf mit Wiedervorlage. Kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.