Unter Vermietungsmaklern hält sich hartnäckig Unsicherheit: Muss ich jetzt jeden Mieter wie einen Immobilienkäufer prüfen? Die Antwort ist erfreulich klar — und sie hat eine Zahl.
Die Regel
Bei der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen müssen Immobilienmakler die Vertragsparteien nur dann identifizieren, wenn die monatliche Nettokaltmiete bzw. Nettokaltpacht 10.000 € oder mehr beträgt (§ 10 Abs. 6 GwG). Die Wohnungsvermittlung im Normalsegment löst die Identifizierungspflichten also nicht aus.
Wen die Schwelle tatsächlich trifft
Monatsmieten ab 10.000 € sind kein Massengeschäft, aber auch kein Exot: hochwertige Gewerbeflächen, Logistik- und Einzelhandelsobjekte, Luxuswohnraum in Metropolen. Wer in diesen Segmenten vermittelt, behandelt den Vorgang wie ein identifizierungspflichtiges Mandat: beide Parteien identifizieren, bei Gesellschaften die wirtschaftlich Berechtigten klären, Nachweise in die Akte.
Was UNABHÄNGIG von der Schwelle gilt
Die 10.000-€-Grenze betrifft nur die anlassbezogene Identifizierung. Drei Dinge gelten immer:
- Verdachtsbasierte Pflichten: Deutet ein Sachverhalt auf Geldwäsche hin — etwa ein Mieter, der auffällig strukturierte Barzahlungen anbietet — greifen Prüf- und Meldepflichten ohne jede Betragsgrenze. Der Weg führt zur Verdachtsmeldung über goAML.
- Die Verpflichteten-Grundpflichten: Risikoanalyse, goAML-Registrierung und interne Sicherungsmaßnahmen hängen an Ihrer Verpflichteten-Eigenschaft, nicht an der Einzelmiete.
- Das Kaufgeschäft: Sobald derselbe Makler auch Kauf und Verkauf vermittelt, gelten dort die vollen Pflichten — siehe Immobilienmakler-Pflichten im Überblick.
Ausblick 2027
Die AMLR behält die Logik bei: Vermittler von Mietverträgen sind ab einer Monatsmiete von 10.000 € erfasst. Ihre Prozesse können also bleiben — sie werden nur EU-einheitlich dokumentiert.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.