← Alle ArtikelImmobilienmakler14. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

GwGMeldV-Immobilien: die besonderen Meldepflichten bei Immobilientransaktionen

Für Immobiliensachverhalte gelten gesonderte Meldepflichten nach der GwGMeldV-Immobilien — zuletzt geändert mit Wirkung zum 17. Februar 2025. Wen sie treffen.

Der Immobiliensektor hat im deutschen Meldewesen eine Sonderstellung: Neben der allgemeinen, verdachtsbasierten Meldepflicht des § 43 GwG existiert ein eigenes Regelwerk für Immobiliensachverhalte — die GwGMeldV-Immobilien.

Worum es geht

Die GwGMeldV-Immobilien konkretisiert für bestimmte Berufsgruppen — insbesondere die rechtsberatenden Berufe rund um Immobilientransaktionen — Sachverhalte, bei denen eine Meldung an die FIU zu erfolgen hat. Die Verordnung wurde zuletzt mit Wirkung zum 17. Februar 2025 geändert und um neue meldepflichtige Konstellationen erweitert.

Der Grundgedanke: Bei Immobilien sind bestimmte Auffälligkeiten so typisch für Geldwäsche, dass der Gesetzgeber sie nicht der Einzelfall-Abwägung überlassen wollte. Welche Konstellationen im Einzelnen erfasst sind, ergibt sich aus dem Verordnungstext — wer regelmäßig an Immobilientransaktionen mitwirkt, sollte ihn (oder die Hinweise seiner Kammer) kennen.

Wen es betrifft

In erster Linie Notare — die ohnehin jede deutsche Immobilientransaktion begleiten und auch das Barzahlungsverbot des § 16a GwG überwachen — sowie die weiteren an Immobiliengeschäften beteiligten Verpflichteten der rechtsberatenden Berufe. Für Immobilienmakler gilt: Auch wo die Verordnung sie nicht unmittelbar adressiert, bleiben die allgemeine Verdachtsmeldepflicht und die Sorgfaltspflichten unberührt.

Das Zusammenspiel

Praktisch greifen drei Ebenen ineinander: die Sorgfaltspflichten (Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, Screening), die allgemeine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG — strukturiert über goAML — und die besonderen Immobilien-Meldepflichten. Wer seine Transaktionsakten sauber führt, bedient alle drei aus derselben Dokumentation.

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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

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