← Alle ArtikelRechtsanwälte & Notare24. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wann Rechtsanwälte GwG-Verpflichtete sind: die Kataloggeschäfte des § 2 Abs. 1 Nr. 10 im Detail

Rechtsanwälte fallen nur bei bestimmten Kataloggeschäften unter das Geldwäschegesetz. Welche Tätigkeiten das sind, was dann gilt und warum die Abgrenzung im Mandatsalltag entscheidend ist.

„Gilt das Geldwäschegesetz eigentlich für mich?" — für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte lautet die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, was Sie gerade tun. Anders als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG ohne Einschränkung Verpflichtete sind, greift das GwG für Anwälte nur bei bestimmten Kataloggeschäften nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Wer diese Katalogtätigkeiten kennt und im Mandatsalltag erkennt, weiß, wann die Pflichten anlaufen — und wann nicht.

Die Kataloggeschäfte im Überblick

Verpflichteter sind Sie, wenn Sie für Ihre Mandantschaft an bestimmten Geschäften mitwirken oder bestimmte Tätigkeiten übernehmen. Die wichtigsten Fallgruppen:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben — der Klassiker. Wer eine Grundstückstransaktion oder einen Unternehmenskauf begleitet, ist im Katalog.
  • Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten des Mandanten — etwa über Anderkonten hinausgehende Vermögensverwaltung.
  • Eröffnung oder Verwaltung von Konten (Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten) für den Mandanten.
  • Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel — also Mitwirkung an der Kapitalaufbringung.
  • Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen — der Kern des Corporate-Service-Katalogs.
  • Durchführung von Finanz- oder Immobilientransaktionen auf Rechnung des Mandanten in dessen Namen.
  • Beratung zur Kapitalstruktur oder industriellen Strategie des Mandanten und zu damit verbundenen Fragen.
  • Beratung oder Dienstleistungen bei Zusammenschlüssen und Übernahmen — die M&A-Praxis ist damit regelmäßig im Katalog.
  • Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen — Anwälte, die steuerberatend tätig werden, sind insoweit ebenfalls erfasst.

Außerhalb dieser Fallgruppen — etwa in der klassischen Prozessvertretung, im Arbeitsrecht oder im Familienrecht ohne Vermögenstransaktion — sind Sie regelmäßig kein Verpflichteter. Die Grenzziehung verläuft aber durch einzelne Mandate, nicht durch die Kanzlei als Ganzes: Dieselbe Kanzlei kann montags außerhalb und dienstags innerhalb des GwG arbeiten. Wenn Sie unsicher sind, hilft unser Selbsttest Bin ich Verpflichteter? bei der ersten Einordnung.

Was gilt, sobald ein Kataloggeschäft vorliegt?

Liegt ein Kataloggeschäft vor, greift das volle Pflichtenprogramm des GwG:

  • Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG): Identifizierung des Mandanten und der wirtschaftlich Berechtigten bei Begründung der Geschäftsbeziehung, bei gelegentlichen Transaktionen ab 15.000 € und stets bei Verdachtsmomenten. Was in eine saubere Akte gehört, zeigt die CDD-Akten-Checkliste.
  • Risikomanagement: dokumentierte Risikoanalyse (§ 5 GwG) und interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), zugeschnitten auf die Katalogtätigkeiten Ihrer Kanzlei.
  • Aufbewahrung (§ 8 GwG): fünf Jahre, Löschung spätestens nach zehn Jahren.
  • Unstimmigkeitsmeldung (§ 23a GwG): Weichen die Angaben im Transparenzregister von Ihren Erkenntnissen ab, müssen Sie das unverzüglich melden.
  • Verdachtsmeldung (§ 43 GwG): elektronisch über goAML Web an die FIU, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion. Die goAML-Registrierung ist seit dem 1. Januar 2024 für alle Verpflichteten Pflicht — unabhängig davon, ob je gemeldet wird. Wie eine Meldung praktisch abläuft, beschreibt der Leitfaden Verdachtsmeldung einreichen.

Beachten Sie: Für Verdachtsmeldungen von Berufsgeheimnisträgern gelten besondere Regeln im Spannungsfeld zur Verschwiegenheitspflicht. Klären Sie die Reichweite im Zweifel mit Ihrer Kammer.

Wer beaufsichtigt Rechtsanwälte?

Die Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwälte liegt bei den Rechtsanwaltskammern (§ 50 GwG); für Patentanwälte ist die Patentanwaltskammer zuständig, für Notare der Präsident des Landgerichts — mehr dazu im Beitrag Notare und Geldwäscheprävention. Die Kammern fragen in der Praxis genau die Punkte ab, die oben stehen: Risikoanalyse, Identifizierungsdokumentation, goAML-Registrierung.

Praxisfalle: das schleichende Kataloggeschäft

Die häufigste Schwachstelle ist nicht das offensichtliche Immobilienmandat, sondern das Mandat, das während der Bearbeitung in den Katalog hineinwächst: Eine gesellschaftsrechtliche Beratung wird zur Mitwirkung an der Mittelbeschaffung; eine Nachlassabwicklung mündet in einen Grundstücksverkauf. Ihre Kanzleiorganisation braucht deshalb einen Prüfschritt nicht nur bei Mandatsannahme, sondern auch bei wesentlichen Änderungen des Mandatsgegenstands.

Ausblick 2027

Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) unmittelbar. Die Schwelle für gelegentliche Transaktionen sinkt von 15.000 € auf 10.000 €, für Bargeld kommt eine 3.000-€-Schwelle hinzu, und beim wirtschaftlich Berechtigten wird aus „mehr als 25 %" künftig „25 % oder mehr". Der Zuschnitt der erfassten Tätigkeiten für die rechtsberatenden Berufe bleibt dem Grunde nach erhalten. Den Gesamtüberblick finden Sie auf unserer Seite zur AMLR-Verordnung.

Wo CompliDesk hilft

CompliDesk gibt Kanzleien einen strukturierten Ablauf an die Hand: Katalogprüfung bei Mandatsannahme, Identifizierung mit Prüfpfad, Risikoanalyse und Fristenkontrolle — statt Word-Vorlagen und Excel-Listen. Mehr für Ihre Berufsgruppe unter CompliDesk für Rechtsanwälte und Notare; die Pakete finden Sie unter Preise, derzeit mit kostenlosem Frühzugang.


Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Entscheidung stets gegen die Primärquellen — insbesondere den aktuellen Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG und die Hinweise Ihrer Rechtsanwaltskammer.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

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