Definition
Der Herkunftsnachweis ist der Beleg über die Herkunft von Bargeld, den Banken seit dem 8. August 2021 verlangen: bei Bareinzahlungen eigener Kunden über 10.000 € — bei Gelegenheitskunden, etwa am Schalter einer Fremdbank oder im Sorten- und Edelmetallgeschäft, bereits ab 2.500 €.
Woher kommt das Geld?
Nach den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin müssen Banken seit dem 8. August 2021 bei Bareinzahlungen ihrer eigenen Kunden über 10.000 € einen Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangen — etwa Kontoauszüge, Verkaufsbelege oder Schenkungsunterlagen. Bei Gelegenheitskunden — also außerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, etwa bei Einzahlungen am Schalter einer Fremdbank oder bei Sorten- und Edelmetallgeschäften — gilt die Grenze bereits ab 2.500 €; ohne Nachweis muss die Bank die Transaktion dort ablehnen. Bei eigenen Kunden entscheidet die Bank risikobasiert über den Umgang mit einem fehlenden Nachweis.
Warum das auch Nicht-Banken betrifft
Wer als Güterhändler größere Barumsätze einzahlt, kennt die Fragen seiner Bank — und die Aufsicht erwartet dieselbe Logik in den eigenen Prozessen: Bei hohen Barbeträgen gehört die plausible Herkunft der Mittel zur Sorgfalt, besonders im Rahmen verstärkter Sorgfaltspflichten.
Einordnung ins Gesamtbild
Der Herkunftsnachweis ist eine der Sektorregeln, mit denen Deutschland bislang ohne allgemeine Bargeldobergrenze auskommt. Ab dem 10. Juli 2027 ergänzt die AMLR das Bild um die EU-weite 10.000-€-Grenze und die 3.000-€-Identifizierungsschwelle für Bargeld.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.