Bargeldobergrenze

Definition

Deutschland kennt bis heute keine allgemeine Bargeldobergrenze. Ab dem 10. Juli 2027 verbietet die AMLR (Art. 80) EU-weit geschäftliche Barzahlungen über 10.000 € — auch in Teilbeträgen. Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben unbegrenzt.

Heute: Sektorregeln statt Obergrenze

Bis heute gilt in Deutschland keine allgemeine Bargeldobergrenze. Stattdessen wirken Sektorregeln: die Sorgfaltspflicht-Schwellen für Güterhändler (10.000 € Bargeld, Edelmetalle 2.000 €), der bankseitige Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen über 10.000 € — und seit dem 1. April 2023 das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf (§ 16a GwG), das auch Kryptowerte, Gold, Platin und Edelsteine erfasst und von den Notaren überwacht wird.

Ab dem 10. Juli 2027: die EU-Grenze

Art. 80 der AMLR verbietet im geschäftlichen Verkehr die Annahme und Leistung von Barzahlungen über 10.000 € — einschließlich verbundener Teilzahlungen. Ergänzend lösen gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € Identifizierungspflichten aus (Art. 19 Abs. 4). Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben unbegrenzt.

Für die Praxis

Bargeldintensive Geschäfte sollten jetzt festlegen, was ab 2027 an der Kasse passiert: Stückelungs-Erkennung, alternative Zahlwege, geschultes Team — und die Verdachtslogik nicht vergessen, denn erkennbares Stückeln zur Schwellen-Umgehung ist ein klassischer Grund für eine Verdachtsmeldung.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

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