Definition
KYC („Know Your Customer") bezeichnet die Identifizierung und Verifizierung natürlicher Personen im Rahmen der Sorgfaltspflichten — etwa über Ausweisdokumente oder eIDAS-anerkannte elektronische Identifizierung mit biometrischer Lebendprüfung.
Was KYC leistet
KYC beantwortet die erste Frage jeder Geschäftsbeziehung: Ist diese Person, wer sie zu sein behauptet? Erhoben werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ausweisdaten; verifiziert wird gegen ein zuverlässiges, unabhängiges Dokument — klassisch der Personalausweis oder Reisepass, zunehmend digital per Dokumentenerfassung und biometrischer Lebendprüfung.
Der rechtliche Rahmen
Die Identifizierung ist Kern der Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG und muss grundsätzlich vor Begründung der Geschäftsbeziehung erfolgen. Die AMLR erkennt ab dem 10. Juli 2027 elektronische Identifizierungsmittel im Einklang mit dem eIDAS-Rahmen ausdrücklich an — inklusive Ausblick auf die EUDI-Wallet.
Der häufigste Fehler
Die per E-Mail geschickte, unverifizierte Ausweiskopie. Sie belegt nur, dass jemand eine Ausweiskopie besitzt — nicht, dass die Person am anderen Ende dazugehört. Prüfungsfest ist die dokumentierte Verifizierung mit Ergebnis, Datum und Nachweis in der Akte.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.