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Risikoanalyse (§ 5 GwG)

Definition

Die Risikoanalyse nach § 5 GwG ist die dokumentierte Ermittlung und Bewertung der Geldwäscherisiken des eigenen Geschäfts — das Fundament des Risikomanagements, auf dem interne Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten aufbauen.

Das Fundament des Risikomanagements

§ 5 GwG verlangt von Verpflichteten, die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ihres konkreten Geschäfts zu ermitteln, zu bewerten und zu dokumentieren. Betrachtet werden Kunden-, Produkt-, Transaktions-, Vertriebs- und geografische Risiken — die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer ist einzubeziehen. Auf der Analyse bauen die internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) auf.

Angemessenheit ist das Maß

Die Analyse muss zum Unternehmen passen: Eine Drei-Personen-Kanzlei braucht keine 60 Seiten, aber ein ehrliches Dokument mit begründeten Bewertungen — „hoch, weil ein relevanter Teil der Kundschaft bar zahlt" ist eine Analyse; eine Ampeltabelle ohne Text ist keine.

Heute vs. 2027

Die AMLR übernimmt und verschärft die risikobasierte Herangehensweise ab dem 10. Juli 2027: neu bewertet wird gegen das EU-Regelwerk mit seinen Schwellen (10.000 €, 3.000 € Bargeld) und Rollen. Die bestehende Analyse ist der Startpunkt — mit fester Wiedervorlage, damit sie es bleibt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

CompliDesk macht aus diesen Pflichten einfache Workflows für deutsche Verpflichtete.