Verdachtsmeldungen waren lange ein Formatproblem: Was die eine Kanzlei als Fließtext meldete, kam von der nächsten als Stichwortliste — für die FIU schwer maschinell auswertbar, für Melder schwer richtig zu machen. Seit dem 1. März 2026 gibt es dafür eine Verordnung.
Was die GwGMeldV regelt
Die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) ist am 1. März 2026 in Kraft getreten und standardisiert die Abgabe von Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG: bundesweit einheitlich, strukturiert, über goAML. Die Meldung wird damit endgültig zum strukturierten Datensatz statt zum Freitext-Anhang — Beteiligte, Transaktionen und Verdachtsgründe in definierten Feldern.
Warum das für Melder eine gute Nachricht ist
Struktur klingt nach Bürokratie, wirkt aber umgekehrt: Wer weiß, welche Felder eine Meldung braucht, weiß auch, welche Informationen er von Anfang an sammeln muss. Ein Fall, der von Beginn an strukturiert dokumentiert ist — Identitäten, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionsdaten, Beobachtungen mit Datum — lässt sich in Minuten in eine Meldung überführen. Der ungeordnete Leitz-Ordner nicht.
Die Randstücke
- Die goAML-Registrierung bleibt die Voraussetzung — seit 1. Januar 2024 Pflicht für alle Verpflichteten.
- Für Immobilientransaktionen gelten daneben die besonderen Meldepflichten der GwGMeldV-Immobilien — hier erklärt.
- Am Grundprinzip ändert sich nichts: gemeldet wird verdachtsbasiert, ohne Betragsgrenze, an genau eine Behörde — die FIU.
Was Sie praktisch tun sollten
Prüfen Sie Ihren internen Meldeprozess gegen die neue Struktur: Sammeln Ihre Akten die Informationen, die eine strukturierte Meldung braucht? Der Leitfaden zur Verdachtsmeldung führt durch den Ablauf — und CompliDesk dokumentiert Fälle von Anfang an in meldefähiger Struktur. Kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.