← Alle ArtikelAlle Unternehmen24. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Neue Schwellen ab 2027: Sorgfaltspflichten ab 10.000 € — und Bargeld-Identifizierung ab 3.000 €

Die AMLR senkt die Schwelle für Gelegenheitstransaktionen von 15.000 € auf 10.000 € und führt eine 3.000-€-Bargeld-Schwelle ein. Was das praktisch bedeutet.

Zwei Zahlen sollten sich jeder Verpflichtete für den 10. Juli 2027 merken: 10.000 und 3.000. Sie markieren die neuen Schwellen der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) — und sie liegen deutlich unter dem, was das Geldwäschegesetz heute verlangt.

Heute: 15.000 € nach § 10 Abs. 3 GwG

Nach geltendem Recht lösen Gelegenheitstransaktionen — also Transaktionen außerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung — die Sorgfaltspflichten ab 15.000 € aus. Daneben gelten Sonderregeln: Kryptowerte-Transfers ab 1.000 €, die Güterhändler-Bargeldschwellen (10.000 €, Edelmetalle 2.000 €) und die verdachtsbasierten Pflichten ohne jede Betragsgrenze.

Ab dem 10. Juli 2027: 10.000 € — und 3.000 € für Bargeld

Die AMLR senkt die allgemeine Schwelle für Gelegenheitstransaktionen auf 10.000 € (Art. 19 Abs. 1). Neu hinzu kommt eine eigene Bargeld-Schwelle: Gelegentliche Bargeldtransaktionen ab 3.000 € lösen Identifizierungspflichten aus (Art. 19 Abs. 4). Für Kryptowerte-Dienstleister gelten Sorgfaltspflichten ab 1.000 €.

Parallel führt Art. 80 AMLR die EU-weite Bargeldobergrenze ein: Geschäftliche Barzahlungen über 10.000 € dürfen weder angenommen noch geleistet werden — auch nicht in Teilbeträgen. Mehr dazu im Beitrag zur Bargeldobergrenze in Deutschland.

Wo die neuen Schwellen praktisch greifen

  • Güterhändler kennen die 10.000-€-Bargeldschwelle bereits — neu ist für sie vor allem die 3.000-€-Identifizierung und das harte Verbot oberhalb von 10.000 €. Details: Güterhändler und die Bargeld-Schwellen.
  • Kanzleien und Praxen mit gelegentlichen Einzelaufträgen müssen ihre Annahmeprozesse auf die 10.000-€-Grenze umstellen — der Abstand zu 15.000 € ist größer, als er wirkt.
  • Alle Verpflichteten brauchen eine Stückelungs-Logik: Verbundene Teilzahlungen desselben Geschäfts zählen zusammen, und erkennbares Stückeln zur Umgehung ist ein klassischer Grund für eine Verdachtsmeldung.

Was jetzt zu tun ist

Markieren Sie in Ihren Abläufen jede Stelle, an der heute die 15.000-€-Schwelle geprüft wird, und planen Sie die Umstellung auf 10.000 € — plus einen schnellen, digitalen Identifizierungsweg für die 3.000-€-Bargeld-Fälle, damit die Pflicht den Geschäftsablauf nicht ausbremst. Wie ein sauberer Identifizierungsprozess aussieht, zeigt der Leitfaden zur Sorgfaltspflicht-Akte.

CompliDesk baut beide Schwellen direkt in die Mandanten- und Transaktions-Workflows ein — mit Warnungen an der Grenze und Nachweisen in der Akte. Sichern Sie sich kostenlosen Frühzugang.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

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