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Transparenzregister

Definition

Das Transparenzregister erfasst die wirtschaftlich Berechtigten deutscher Gesellschaften; registerführende Stelle ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Seit dem TraFinG (1. August 2021) ist es ein Vollregister mit aktiver Meldepflicht für alle erfassten Einheiten.

Vom Auffangregister zum Vollregister

Bis 2021 galt für viele Gesellschaften eine Mitteilungsfiktion — die Angaben aus dem Handelsregister genügten. Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) hat sie zum 1. August 2021 abgeschafft: Seither müssen alle erfassten Einheiten — insbesondere GmbHs und AGs — ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv melden. Für die Registerführung fällt eine Jahresgebühr an (19,80 € pro Jahr seit 2024).

Wer hineinschauen darf

Verpflichtete erhalten für ihre Sorgfaltspflichten Zugang über das Portal transparenzregister.de — nach Registrierung und Nachweis der Verpflichteten-Eigenschaft (§ 23 GwG, TrEinV). Die breite Öffentlichkeit braucht seit dem 30. November 2022 ein berechtigtes Interesse: Der EuGH hatte am 22. November 2022 (C-37/20 und C-601/20) den unbeschränkten öffentlichen Zugang gekippt.

Ihre Pflicht als Verpflichteter

Der Registerauszug ersetzt die eigene Ermittlung nicht — er wird mit ihr abgeglichen. Weichen Register und eigene Erkenntnisse voneinander ab, folgt unverzüglich die Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Definition informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.

AMLR-bereit vor dem 10. Juli 2027

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