Wer in Deutschland wissen will, welche Behörde seine Geldwäsche-Compliance prüft, braucht mehr als einen Blick ins Gesetz — er braucht eine Landkarte. Die FATF, das internationale Gremium zur Geldwäschebekämpfung, hat es in ihrer Deutschland-Prüfung 2022 auf den Punkt gebracht: Während die BaFin den Finanzsektor zentral beaufsichtigt, teilen sich über 300 Behörden die Geldwäscheaufsicht über den deutschen Nichtfinanzsektor.
Für Sie als Verpflichteten hat das eine unbequeme Konsequenz: Sie können nicht einfach „die Geldwäschebehörde“ anrufen. Sie müssen wissen, wo Sie auf dieser Karte stehen — denn Auslegungshinweise, Prüfpraxis und Erwartungen unterscheiden sich je nach Zuständigkeit spürbar.
Warum die Aufsicht so zersplittert ist
Das Geldwäschegesetz (GwG) regelt in § 50, wer wen beaufsichtigt. Für den Finanzsektor ist die Antwort einfach: die BaFin, zentral und bundesweit. Für den Nichtfinanzsektor dagegen verteilt das Gesetz die Aufsicht auf berufsständische Kammern, Justizstellen und die Behörden der sechzehn Bundesländer. Da viele Länder die Aufgabe wiederum auf mehrere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder Kommunalbehörden verteilen, kommt die dreistellige Zahl zustande.
Die Karte nach § 50 GwG
So verteilt sich die Zuständigkeit auf die für CompliDesk-Nutzer relevanten Sektoren:
| Verpflichtetengruppe | Aufsichtsbehörde |
|---|---|
| Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherer | BaFin |
| Rechtsanwälte | die jeweilige Rechtsanwaltskammer |
| Patentanwälte | die Patentanwaltskammer |
| Notare | der Präsident des jeweiligen Landgerichts |
| Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer | die Wirtschaftsprüferkammer |
| Steuerberater und Steuerbevollmächtigte | die jeweilige Steuerberaterkammer |
| Immobilienmakler, Güterhändler, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen (TCSPs) und weitere Nichtfinanzunternehmen | die zuständigen Länderbehörden — je nach Bundesland etwa Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen |
Zwei Muster lohnen sich zu merken. Erstens: Die verkammerten Berufe werden von ihren eigenen Berufskammern beaufsichtigt — mit der Besonderheit, dass bei Notaren nicht die Notarkammer, sondern der Landgerichtspräsident zuständig ist. Zweitens: Alle anderen Nichtfinanzunternehmen — vom Immobilienmakler über den Güterhändler bis zum TCSP — fallen an die Länder, und dort entscheidet der Sitz Ihres Unternehmens darüber, welche konkrete Behörde Ihre Akte prüft.
So finden Sie Ihre Behörde in drei Schritten
- Klären Sie Ihren Verpflichtetenstatus. Nicht jede Tätigkeit löst GwG-Pflichten aus — bei Rechtsanwälten und Notaren etwa nur bestimmte Kataloggeschäfte. Unser Selbsttest „Bin ich verpflichtet?“ führt Sie durch die Einordnung.
- Ordnen Sie sich der Zeile in der Tabelle zu. Verkammerter Beruf? Dann ist Ihre Kammer (bzw. bei Notaren der Landgerichtspräsident) Ihr Ansprechpartner. Alles andere: Länderbehörde am Unternehmenssitz.
- Suchen Sie die konkrete Stelle heraus und dokumentieren Sie sie. Notieren Sie Behörde, Anschrift und — sofern veröffentlicht — deren Auslegungs- und Anwendungshinweise in Ihrer Risikoanalyse und Ihrem Compliance-Handbuch. Bei einer Prüfung ist das eine der ersten Fragen: Wissen Sie überhaupt, wer Sie beaufsichtigt?
Warum das mehr als eine Formalie ist
Die fragmentierte Aufsicht bedeutet in der Praxis: Die Prüfdichte variiert. Manche Behörden versenden Fragebögen, andere prüfen vor Ort, wieder andere sind bislang kaum sichtbar. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass „bei uns noch nie jemand geprüft hat“ — die Richtung ist eindeutig. Die EU hat mit der AMLA in Frankfurt eine Behörde geschaffen, deren Auftrag ausdrücklich die Angleichung der Aufsichtspraxis in allen Mitgliedstaaten ist, und ab dem 10. Juli 2027 gilt mit der AMLR ein unmittelbar anwendbares europäisches Regelwerk. Beides erhöht den Erwartungsdruck auch auf bislang zurückhaltende Aufsichtsstellen.
Unabhängig von der Prüfintensität gilt außerdem: Ihre Pflichten bestehen kraft Gesetzes, nicht erst ab der ersten Prüfung. Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Identifizierung, Aufzeichnungen und die Registrierung im Meldeportal goAML — seit dem 1. Januar 2024 Pflicht, auch ohne je eine Meldung abzugeben; für Güterhändler gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 — gelten ab dem ersten Tag Ihrer Verpflichteteneigenschaft. Wie die Registrierung funktioniert, zeigt unser Leitfaden zur goAML-Registrierung.
Aufsicht ist nicht Meldewesen
Ein häufiges Missverständnis zum Schluss: Ihre Aufsichtsbehörde ist nicht die Stelle, an die Sie Verdachtsmeldungen richten. Verdachtsmeldungen gehen bundesweit einheitlich an die FIU, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen — ein Meldeweg für alle, unabhängig davon, welche der über 300 Behörden Sie beaufsichtigt. Die Details erklärt unser Beitrag zur FIU.
Wie CompliDesk hilft
CompliDesk dokumentiert Ihre Zuständigkeiten, hält Ihre Risikoanalyse aktuell und macht Ihre Akte prüfungsfest — egal, welche Kammer oder Landesbehörde bei Ihnen klingelt. Werfen Sie einen Blick auf unsere Preise oder sichern Sie sich Frühzugang über die Warteliste.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Entscheidung stets gegen die Primärquellen — insbesondere das GwG und die Verlautbarungen Ihrer Aufsichtsbehörde.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.