Treuhand- und Gesellschaftsdienstleister arbeiten dort, wo die Geldwäscheprävention am genauesten hinschaut: an den Strukturen, hinter denen wirtschaftlich Berechtigte stehen — oder verschwinden.
Wer TCSP im Sinne des GwG ist
§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG erfasst Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen: das geschäftsmäßige Gründen von Gesellschaften, das Stellen von Geschäftsadressen oder Organen, Treuhandfunktionen und verwandte Dienste. Ob eine einzelne Dienstleistung erfasst ist, klärt im Zweifel der Einstufungs-Check.
Der Pflichtenkatalog
- Sorgfaltspflichten für jedes Mandat: Auftraggeber identifizieren, bei Strukturen die wirtschaftlich Berechtigten über alle Ebenen klären.
- Transparenzregister im Kerngeschäft: Die betreuten Gesellschaften trifft seit dem TraFinG 2021 die aktive Meldepflicht — und Sie selbst trifft der Abgleich samt Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG.
- Risikomanagement: dokumentierte Risikoanalyse (§ 5 GwG) und interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG).
- Meldewesen: goAML-Registrierung (Pflicht seit 1. Januar 2024) und verdachtsbasierte Verdachtsmeldungen.
- Aufbewahrung: fünf Jahre, danach löschen.
Warum die Aufsicht genau hinschaut
Strukturen, die legitime Zwecke erfüllen — Haftungsabschirmung, Nachfolge, Diskretion — sind dieselben, die Geldwäscher zur Verschleierung nutzen. TCSPs stehen deshalb unter besonderer Beobachtung der nach Landesrecht bestimmten Aufsichtsbehörden. Die beste Antwort ist eine Akte, die jede Struktur bis zur natürlichen Person durchdekliniert.
Ausblick 2027
Unter der AMLR bleiben TCSPs im Anwendungsbereich. Die größte praktische Änderung ist die neue „25 % oder mehr"-Definition: Verwaltete Beteiligungsketten müssen neu gerechnet, Register-Meldungen der betreuten Gesellschaften geprüft werden. Dazu kommen die neuen Compliance-Rollen.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.