Die Unstimmigkeitsmeldung ist eine der am häufigsten übersehenen Pflichten des Geldwäschegesetzes — vielleicht, weil sie sich nicht gegen Kriminalität richtet, sondern gegen fehlerhafte Registerdaten. Übersehen bleibt sie trotzdem eine Pflicht.
Die Regel
Stellen Verpflichtete bei ihren Sorgfaltspflichten fest, dass die Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister von ihren eigenen Angaben und Erkenntnissen abweichen, müssen sie das der registerführenden Stelle unverzüglich melden (§ 23a GwG).
Eine Unstimmigkeit liegt in drei Konstellationen vor:
- Eintragungen fehlen ganz,
- einzelne Angaben weichen ab (etwa Beteiligungshöhe oder Art des wirtschaftlichen Interesses),
- oder Sie haben andere wirtschaftlich Berechtigte ermittelt als eingetragen.
Der Ablauf in vier Schritten
- Abgleich als Prozessschritt: Eigene Erkenntnisse erheben (Gesellschafterlisten, Beteiligungsketten), Registerauszug einholen, Punkt für Punkt vergleichen — bei jedem neuen Mandat und anlassbezogen im Bestand. Den Zugang beschreibt der Leitfaden zum Transparenzregister.
- Befund präzise fassen: Was genau weicht ab, und woraus ergibt sich Ihr besseres Wissen?
- Über transparenzregister.de melden: elektronisch an die registerführende Stelle (Bundesanzeiger Verlag), mit konkreter Beschreibung der Abweichung.
- Dokumentieren: Meldung, Datum und Grundlagen in die Akte — fünf Jahre aufbewahrt.
Was oft schiefgeht
Der Mandanten-Umweg: „Ich habe den Mandanten gebeten, seinen Eintrag zu korrigieren" ersetzt die eigene Meldepflicht nicht — „unverzüglich" duldet kein Abwarten auf fremde Korrekturen.
Der fehlende Negativ-Vermerk: Auch ein Abgleich ohne Befund gehört dokumentiert. „Geprüft am, Ergebnis: keine Abweichung" ist im Prüfungsfall Gold wert.
Die vergessene Risikofrage: Eine Unstimmigkeit kann ein Verschleierungssignal sein. Prüfen Sie, ob die Risikoeinstufung anzupassen ist — und ob der Sachverhalt sogar eine Verdachtsmeldung trägt.
Ausblick 2027
Mit der neuen „25 % oder mehr"-Definition der AMLR können ab dem 10. Juli 2027 neue Unstimmigkeiten sichtbar werden, wo Register noch die alte Logik abbilden. Der Abgleich wird also nicht seltener, sondern wichtiger.
CompliDesk führt den Abgleich als geführten Workflow — mit protokollierter Entscheidung für oder gegen die Meldung. Kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.