Wer die Umstellung auf die EU-Geldwäscheverordnung plant, braucht vor allem eines: eine klare Liste, was sich wirklich ändert — und was bleibt. Hier ist der Vergleich in den sechs Dimensionen, die den Alltag bestimmen.
1. Rechtsquelle
Heute: Geldwäschegesetz (GwG) — deutsches Gesetz in Umsetzung der EU-Richtlinien, zuletzt 2026 geändert. Ab 10. Juli 2027: Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) — unmittelbar geltend, EU-weit wortgleich, ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Parallel ordnet die AMLD6 (RL (EU) 2024/1640) Aufsicht und Register; ihre deutsche Umsetzung ist zum selben Stichtag fällig.
2. Schwellen für Gelegenheitstransaktionen
Heute: 15.000 € (§ 10 Abs. 3 GwG); Kryptowerte-Transfers ab 1.000 €. Künftig: 10.000 € (Art. 19 Abs. 1 AMLR); neu: Identifizierung bei gelegentlichen Bargeldtransaktionen ab 3.000 €. Details: die neuen Schwellen.
3. Wirtschaftlich Berechtigte
Heute: „mehr als 25 %" (§ 3 GwG). Künftig: „25 % oder mehr" — Exakt-25-%-Gesellschafter werden erstmals erfasst; für Hochrisiko-Sektoren kann die Kommission später höchstens 15 % festlegen. Details: die neue BO-Definition.
4. Bargeld
Heute: keine allgemeine Obergrenze; Sektorregeln (Güterhändler-Schwellen, Herkunftsnachweis, § 16a GwG bei Immobilien). Künftig: EU-weites Verbot geschäftlicher Barzahlungen über 10.000 € (Art. 80) — ein echtes Novum. Details: die Bargeldobergrenze.
5. Compliance-Organisation
Heute: Geldwäschebeauftragter (§ 7 GwG) für bestimmte Verpflichtete. Künftig: Compliance-Manager (Leitungsebene, Art. 11 Abs. 1) plus Compliance-Officer (Art. 11 Abs. 2); Personalunion möglich, wo Größe und Risiko es rechtfertigen (Art. 11 Abs. 7). Details: die neuen Rollen.
6. Aufbewahrung
Heute: fünf Jahre (§ 8 GwG), Vernichtung spätestens nach zehn Jahren. Künftig: ebenfalls fünf Jahre — mit der klaren Erwartung, dass danach gelöscht wird. Details: Aufbewahren und Löschen.
Was gleich bleibt
Der risikobasierte Ansatz, die verdachtsbasierte Meldung an die FIU über goAML (eine Meldung, eine Behörde), das Transparenzregister mit der Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG — die Grundmechanik bleibt. Wer sie heute sauber lebt, stellt 2027 Parameter um, nicht das System.
Den Umstellungs-Fahrplan gibt der AMLR-Bereitschaftsplan; CompliDesk hält beide Regelwerke im Produkt nach — kostenloser Frühzugang.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein über EU- und deutsche Geldwäschepflichten. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Regulatorische Details entwickeln sich bis 2027 weiter — prüfen Sie Primärquellen (EUR-Lex, AMLA und Ihre zuständige Aufsichtsbehörde) und holen Sie qualifizierten Rat ein, bevor Sie handeln.